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  • 01.03.2005 | Chancen für die Zukunft

    Dem Gesetzgeber voraus: So steigern Sie mit Prävention bereits jetzt Ihren Umsatz

    Die Bundesregierung arbeitet intensiv daran, eine vierte tragende Säule des Gesundheitswesens aufzubauen: die Präventionsleistungen. Damit sollen die bestehenden Säulen – die Behandlung von Patienten, die Rehabilitation und die Pflege – um Vorsorgeangebote erweitert werden. Die Prognose ist plausibel: Wird Prävention erst erfolgreich betrieben, wird sich die Zahl kostenintensiver chronischer Erkrankungen deutlich verringern. Dieses politische Ziel sollten Sie schon heute aufgreifen! Denn darin steckt das neue Entwicklungspotenzial Ihres Berufsstandes. „Praxisführung professionell“ zeigt in diesem Beitrag auf, wie Sie Ihre Praxis auf Präventionsleistungen ausrichten – auch wenn die Gesetzgebung dem Trend derzeit noch hinterher hinkt.  

     

    Immerhin: Einen Entwurf für das Präventionsgesetz gibt es schon, die erste Lesung fand am 18. Februar im Bundestag statt. Anhand der Debatte wird deutlich, in welche Richtung die Planung läuft. Im Kern handelt es sich um fünf neu definierte Begriffe: Gesundheitliche Prävention, Gesundheitsförderung, primäre, sekundäre und tertiäre Prävention. Die Details dazu wurden bereits in der Februar-Ausgabe ausführlich dargestellt (Zugriff auch im Internet unter www.iww.de, Rubrik Physiotherapeuten oder im Online-Archiv).  

    Präventionsleistungen: Das ist schon heute möglich

    Die aktuelle Frage lautet nun: Was können Physiotherapeuten schon heute anbieten? Ansatzpunkt für Leistungen der Primärprävention ist nach § 20 Abs.1 Sozialgesetzbuch (SGB) V, dass die Krankenkassen Leistungen vorsehen sollen, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Bisher ist es aber Sache der einzelnen Krankenkasse, welche Leistungen der Prävention gefördert werden. Festzuhalten bleibt dennoch: Sie können Präventionsleistungen abgeben – bei Selbstzahlern ohne Einschränkung; bei Kassenpatienten je nach dem, was die einzelne Kasse derzeit fördert. Der Patient muss sich allerdings selbst darum kümmern, dass seine Kasse beispielsweise für die Rückenschule einen Zuschuss bezahlt.  

     

    Unterstützen Sie Ihre Patienten, bei der Frage, welche Leistungen die einzelnen Kassen bezuschussen oder voll finanzieren. Stellen Sie zunächst einen Katalog Ihrer möglichen Angebote zusammen! Darin können Rückenschule, medizinische Fitness, Nordic Walking-Kurse, Enspannungstherapien nach Jacobsen oder auch Seniorenkurse etc. beworben werden.