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  • 01.07.2006 | Betriebswirtschaftliche Steuerung

    Praxiscontrolling: Mit den richtigen Kennzahlen den Erfolg prognostizieren

    von Praxisberater Dr. Reinhard Herzog, Tübingen

    Betriebswirtschaft, Zahlen und Controlling sind immer noch das Stiefkind in den meisten Praxen. „Solange noch genügend am Schluss übrig bleibt, soll’s gut sein“ – diese Maxime herrscht vor. Allerdings: Wer so handelt, verschenkt nicht nur Geld, sondern nimmt auch Nachteile im Vergleich zu besser organisierten und wirtschaftlich fokussierten Praxen in Kauf.  

     

    Controlling erschöpft sich in vielen Praxen auf das Studium der betriebswirtschaftlichen Abrechnung (BWA) sowie der jährlichen Gewinn- und Verlustrechnung. Ausgewiesen sind dort die Kostenpositionen in absoluten Beträgen, allenfalls zusätzlich noch ausgedrückt in Prozenten vom Praxisumsatz. Diese Werte erlauben aber nur eine Grobsteuerung und geben zudem die Realität oft nur unzureichend wieder. Warum?  

     

    Beispiel

    Fast überall sind die Personalkosten der dominierende Posten. Wenn also eine Praxis A zum Beispiel 100.000 Euro für Personal ausgibt, eine andere Praxis B dagegen nur 85.000 Euro und beide den gleichen Umsatz haben, dann liegt der Schluss nahe, dass die Praxis B stets günstiger abschneidet als Praxis A. Doch ist das wirklich zwingend so? Praxis A kann beispielsweise einen geringen Anteil Privatleistungen haben, dafür jedoch überproportional viele zeitaufwändige, vergleichsweise schlecht bezahlte GKV-Leistungen, so dass der Unterschied sich aus den verschiedenen Leistungsstrukturen erklärt. Andererseits kann aber auch bei A das Lohnniveau höher liegen und zudem die Auslastung nicht optimal sein. Dann ist A in der Tat schlechter zu beurteilen.  

    Bezugsgrößen finden

    Um eine bessere Vergleichbarkeit zu erzielen, macht die Bildung spezifischer Kennziffern Sinn. Dies bedeutet: Die jeweilige Kostenposition wird auf diejenigen Größen bezogen, die mit der Leistung am besten in Beziehung stehen. Praktisch kommen dazu in Frage:  

     

    • Die Zahl der Behandlungen: Wie viele Behandlungen (zu verstehen als die Patientenbesuche mit erbrachter therapeutischer Leistung) werden im betrachteten Zeitraum (Monat, Quartal, Jahr) geleistet? Welche davon sind privat veranlasst, welche sind GKV-Leistungen, welche erfolgen in der Praxis, welche in Form von Haus- oder Heimbesuchen?