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  • 05.05.2008 | Betriebsprüfungen

    Neue Methoden der Betriebsprüfung mit einer neuen Software

    Betriebsprüfer kommen immer öfter mit einem Laptop in die Praxen der Physiotherapeuten. Die installierte Prüfungssoftware „(Win)IDEA“ erlaubt ihnen neben einer betriebswirtschaftlichen Überprüfung auch eine Untersuchung der EDV-gesteuerten Buchführung der Praxis auf Plausibilität. Vor allem aber haben die Prüfer inzwischen gelernt, die Möglichkeiten der modernen EDV immer besser zu nutzen. So können sie mit Hilfe der für sie verfeinerten Computerprogramme beispielsweise viele steuerrelevante Daten herausfiltern und zu einem Zeitreihenvergleich zusammenstellen. In erster Linie soll aber IDEA helfen, die ehrlichen Steuerzahler zu erkennen, um die Prüfung schneller abschließen zu können – dass die „schwarzen Schafe“ dabei im Raster hängen bleiben, ist ein gewollter Nebeneffekt. Bisher war dies nur begrenzt und mit unverhältnismäßigem Zeitaufwand möglich. 

    Autokosten werden häufig überprüft

    Nach wie vor gehört die Überprüfung der für die Praxis geltend gemachten Kfz-Kosten zu den wichtigsten Prüfungsfeldern der Betriebsprüfer. Bei Physiotherapeuten, die ihren Pkw überwiegend (zu über 50 Prozent) für die Praxis einsetzen, wird der Privatanteil an der Autonutzung bekanntlich nach der Ein-Prozent-Regelung angesetzt („Praxisführung professionell“, Ausgabe 9/2006). Für die Bemessung des Privatanteils wird dann nur der Listenpreis des Pkw herangezogen, während die tatsächlichen Kosten für die Bemessung des Privatanteils keine Rolle spielen. Wem der so ermittelte Privatanteil zu hoch ist, hat nur die Möglichkeit, seinen geringeren privaten Anteil durch ein laufend geführtes Fahrtenbuch nachzuweisen.  

     

    Fahrtenbücher werden nicht immer täglich geführt, sondern es werden Eintragungen vielfach nachgeholt. Spätere Eintragungen sind allerdings ein Grund, das Fahrtenbuch nicht anzuerkennen. Gelegentlich werden Fahrtenbücher auch manipuliert. Dabei schleichen sich oft Fehler ein, die die Prüfer suchen, weil dadurch die Beweiskraft des gesamten Fahrtenbuches in Zweifel gestellt werden kann. 

    Benzinkosten für den Pkw des Ehegatten sind keine Betriebsausgaben

    Weil die Betriebsprüfer aus Erfahrung wissen, dass mitunter auch Benzinkosten anderer Pkw, etwa des Privatwagens der Ehefrau, als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, stellen sie bereits bei ihren Prüfungsvorbereitungen eine Liste aller Pkw der Familie aus der Finanzamts-Datei für die Kfz-Steuer zusammen. Sogar die Kfz der auswärts studierenden Kinder können sie auf diese Weise erfassen. Die Studienorte sind ihnen ja aus den Studienbescheinigungen der Universität für den Kinderfreibetrag bekannt.