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  • 01.07.2007 | Betriebsprüfungen

    Freiberufler stehen im Fokus der Finanzämter – jetzt mehr denn je

    Der Staat spart seit einigen Jahren vor allem Personalkosten – auch in den Finanzämtern. In der Folge haben die Rechnungshöfe einiger Bundesländer bemängelt, dass durch die geringere Zahl der Betriebs- prüfungen Steuereinnahmen verloren gingen. Zudem haben Kontrollen in den Finanzämtern ergeben, dass die dort beschäftigten Prüfer bei den betrieblichen Autokosten zu großzügig geworden sind. Im Rahmen dieser Kritik wurde auch vermerkt, dass gerade bei Freiberuflern nicht intensiv genug die privaten Einkommens- und Vermögensverhältnisse ausgeforscht wurden. Durch unvollständige Angaben von Zinsen, Dividenden usw. sollen gerade die „Besserverdienenden“ zu wenig Steuern gezahlt haben. Freiberufler müssen danach mit schärferen Kontrollen rechnen. Dieser Beitrag schildert, auf was sich Physiotherapeuten bei den Betriebsprüfungen in der nächsten Zeit einstellen müssen.  

    Privatfahrten mit dem Praxis-Pkw

    Die private Nutzung eines Praxis-Pkw (zum Beispiel für Urlaubsfahrten, Besuchs- und Einkaufsfahrten am Wochenende ) wird nach der Ein-Prozent-Regelung geschätzt. Seit 1. Januar 2006 hat der Gesetzgeber bestimmt, dass diese Pauschalierung nur noch bei einer beruflichen Nutzung von mehr als 50 Prozent anwendbar ist.  

     

    Bei geringer Privatnutzung Fahrtenbuch führen

    Bei vielen Physiotherapeuten liegt der berufliche Anteil an der Gesamtnutzung – insbesondere wenn auch in erheblichem Umfang Fahrten von der Wohnung in die Praxis anfallen – deutlich über 50 Prozent. Um hier steuerliche Nachteile zu vermeiden, müssen Physiotherapeuten mit Hilfe eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches die tatsächlichen Fahrleistungen nachweisen.  

     

    Weil viele Freiberufler – nach den Feststellungen der Landesrechnungshöfe – ihre Fahrtenbücher nicht immer täglich führen, sondern nachträglich komplettieren, sollen die Prüfer hier besonders kritisch vorgehen. Wird ein Fehler entdeckt, kann die Beweiskraft des Fahrtenbuches insgesamt in Zweifel gestellt werden.