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  • 01.09.2005 | Betriebsprüfung in der physiotherapeutischen Praxis (Teil 7)

    Neue Kontroll-Methoden bei der Überprüfung der Einnahmen

    Die Betriebsprüfungen werden schärfer: Einige Bundesländer haben inzwischen koordinierte Branchenprüfungen eingeführt, bei denen mehrere Betriebe einer Branche zeitgleich geprüft werden und die beteiligten Prüfer sich über ihre Feststellungen laufend abstimmen. Immerhin konnten so die Mehrergebnisse in den zurückliegenden zwei Jahren vervierfacht werden. Das heißt: Auch bei Ihnen kann jetzt noch genauer geprüft werden, ob alle Einnahmen und Ausgaben verbucht und in Ihrer Steuererklärung angegeben wurden.  

    Die Geldverkehrsrechnung

    Neben der Branchenprüfung kann der Betriebsprüfer mit seinem Laptop aber auch eine Geldverkehrsrechnung aufstellen. Die Geldverkehrsrechnung – auch als Einnahme/Ausgabe-Deckungsrechnung bekannt – beruht auf dem Gedanken, dass der Physiotherapeut in einem Vergleichszeitraum nicht mehr ausgeben oder anlegen kann, als ihm aus seinen versteuerten Einnahmen oder sonstigen Quellen (wie beispielsweise Erbschaften, Lottogewinnen usw.) zufließt. Es werden dabei nicht nur alle Bargeldbewegungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite überprüft, sondern auch die Bestände sowie die Zu- und Abflüsse auf Konten, Depots usw. Die Überprüfung ist deshalb so tückisch, weil sie Ihr privates Vermögen einbezieht.  

     

    Übersteigen die ausgegebenen Beträge nach der Kontrollrechnung die Geldmittel, die der Physiotherapeut aus versteuerten und anderen steuerfreien Einnahmen zur Verfügung hat, geht der Betriebsprüfer davon aus, dass die Praxiseinnahmen nur unvollständig verbucht worden sind. Die richtig angewendete Geldverkehrsrechnung ist so zuverlässig, dass der Prüfer selbst ordnungsmäßige Aufzeichnungen des Physiotherapeuten widerlegen und in Höhe des ermittelten Fehlbetrages eine Zuschätzung bei den Praxiseinnahmen vornehmen kann. Dabei hat er auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auf seiner Seite (Urteil vom 7. Juni 2000; Az: III R 82/97). Der Physiotherapeut kann die Berechnungen des Prüfers nur noch erschüttern, wenn er ihm in der Kontrollrechnung nicht berücksichtigte Geldeingänge nachweist.  

     

    Betriebsprüfer wenden die Methode vor allem bei der Prüfung der Einnahme-Überschuss-Rechnung an, weil hier die Verhältnisse häufig überschaubar bleiben. Diese einfache Gewinnermittlung kommt der Kontrollrechnung sehr entgegen. Am nachfolgenden Fallbeispiel aus der Praxis wird deutlich, wie die Betriebsprüfer mit Hilfe der Geldverkehrsrechnung die Einnahmen eines Physiotherapeuten auf Vollständigkeit überprüfen: