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  • 01.07.2005 | Betriebsprüfung in der physiotherapeutischen Praxis (Teil 5)

    Neuer Vordruck zur Gewinnermittlung ab diesem Jahr: Das müssen Sie wissen

    Innerhalb einer Betriebsprüfung beschäftigt sich der Prüfer die meiste Zeit mit Ihrer Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) für die Praxis und den ihr zu Grunde liegenden Aufzeichnungen. In einem Betriebsausgaben-Vergleich stellt der Prüfer die Ausgaben Ihrer Praxis aus den EÜR für die Kalenderjahre seines Prüfungszeitraums zusammen und vergleicht sie miteinander (interner Betriebsausgaben-Vergleich). So entdeckt er Auffälligkeiten und Abweichungen. In einem weiteren Arbeitsschritt kann der Prüfer die Daten Ihrer Praxis dann mit den Zahlen anderer Vergleichspraxen der gleichen Rechtsform und Einnahmegruppe gegenüberstellen (externer Betriebsausgaben-Vergleich).  

     

    Bisher konnten Physiotherapeuten Form und Umfang der EÜR selbst bestimmen. Doch damit ist nun Schluss. Das Bundesministerium für Finanzen hat in einem zweiten Anlauf einen neuen amtlichen Vordruck bekannt gegeben, den Sie erstmals der Steuererklärung für das Jahr 2005 beilegen müssen. Den Vordruck sowie die Anleitung zum Ausfüllen finden Sie im Internet: www.iww.de, Online-Service, Abruf-Nr: 050974.  

     

    Hinweis: Nur bei Einnahmen unter 17.500 Euro jährlich können Sie Ihren Gewinn weiterhin formlos ermitteln.  

    Das neue Formular erleichtert den Prüfern die Kontrolle

    Der Zweck des neuen Vordrucks ist klar: Die Betriebsprüfer haben eine effektivere Kontrollmöglichkeit – jetzt sogar EDV-unterstützt. Mit ihren Laptops können sie künftig die Betriebsausgaben Ihrer Praxis auf Knopfdruck zusammenstellen und mit den für Ihre Branche maßgebenden Daten vergleichen. Gravierende Abweichungen zeigen ihnen dann, wo sie einhaken müssen.