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  • · Fachbeitrag · Betreuungsrecht

    Vorsorgevollmacht: Gesetzesänderung angestrebt

    | Wenn es nach dem Willen der Justizminister von Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern geht, sollen sich engste Angehörige künftig in Gesundheitsfragen automatisch gegenseitig vertreten können. Beide Ministerien wollen im Bundesrat einen entsprechenden Antrag einbringen. |

     

    Die geplante Gesetzesänderung soll die rechtliche Vertretung von Personen in Gesundheitsfragen vereinfachen, die krankheitsbedingt nicht mehr eigenständig handeln können. Bisher sind Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner dazu nur mit einer Vorsorgevollmacht befugt. Wenn keine Vollmacht vorliegt, bestellt das zuständige Gericht einen Betreuer. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen die nächsten Angehörigen z. B. nach einem Unfall oder einer plötzlichen Krankheit in ärztliche Maßnahmen einwilligen sowie für den Pflegefall Sozial-, Versicherungs- oder Beihilfeleistungen beantragen können.

     

    PRAXISHINWEIS | Um alle denkbaren Risiken abzusichern, rät die Gesundheitsministerin von Mecklenburg-Vorpommern trotz der geplanten Neuregelung weiterhin zur Vorsorgevollmacht. Einen weiteren Beitrag zum Thema lesen Sie in PP 02/2016, Seite 16.

     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2016 | Seite 2 | ID 44225407