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  • 06.07.2010 | Berufsperspektiven

    Arbeiten im Ausland: Zulassung von Therapeuten in den USA

    von Julia Bange, Medienbüro Medizin, Hamburg

    Therapeuten, die in den USA arbeiten möchten, brauchen zweierlei: eine Arbeitserlaubnis bzw. ein Visum für die USA und die Lizenz für Logopädie, Physio- bzw. Ergotherapie, ausgestellt von der Organisation, die für den Bundesstaat steht, in dem der Therapeut später arbeiten möchte. „Praxisführung professionell“ stellt am Beispiel der Physiotherapie den Weg zum Arbeiten in den USA vor. Am Ende des Beitrags finden auch Ergotherapeuten und Logopäden Hinweise auf die für sie zuständigen Berufsverbände - der Weg ins amerikanische Arbeitsleben ist bei ihnen in den Grundzügen der gleiche.  

    Das passende Visum

    Die Auswahl des Visums bzw. der Arbeitserlaubnis hängt vor allem von der individuellen Arbeitssituation ab und davon, wie lange der Therapeut bleiben möchte. Eine Auswahl und allgemeine Informationen finden sich auf der Homepage der amerikanischen Einwanderungsbehörde „U.S. Citizenship and Immigration Services“ (www.uscis.gov). Nach Angaben der Organisation FCCPT („Foreign Credentialing Commission on Physical Therapy“, www.fccpt.org) ist das bei Physiotherapeuten gängigste Visum das H1B. Für dieses Visum braucht man einen Sponsor bzw. Arbeitgeber vor Antragstellung sowie ein sogenanntes „Healthcare worker certificate“. Eine gute Anlaufstelle hierfür ist die bereits erwähnte Organisation FCCPT. Hier können Therapeuten das Zertifikat beantragen und die FCCPT übermittelt es dann an die Behörde.  

    Die Lizenz für Physiotherapie

    Neben einer Arbeitserlaubnis braucht man eine anerkannte Lizenz, um in den Vereinigten Staaten als Physiotherapeut zu praktizieren. Es gibt jedoch keine nationale Lizenz für Physiotherapeuten in den USA - jeder der 50 Mitgliedstaaten hat seine eigenen Zulassungsbedingungen. So gilt eine Lizenz in Texas auch nur für Texas. Möchte der Therapeut nach Illinois umziehen, muss er eine neue Lizenz für diesen Staat beantragen. Das gilt sowohl für Einheimische als auch für Nicht-Amerikaner. Der erste Schritt für Therapeuten, die in den USA arbeiten wollen, ist also, sich vorher zu überlegen, in welchem Staat er/sie später arbeiten möchte.  

     

    Im zweiten Schritt sollten auswanderfreudige Therapeuten möglichst viele Informationen zum Lizenzprozess des jeweiligen Staates sammeln. Dabei ist Vorsicht geboten: Die Erfordernisse der einzelnen Staaten sind oft ähnlich, aber nicht identisch. Es ist wichtig, die individuellen Anforderungen genau zu kennen und zu erfüllen. Die Seite www.fsbpt.org bietet weiterführende Informationen und Kontaktdaten der jeweils zuständigen Organisationen.  

    Ablauf der Antragstellung

    Der Antragsprozess für die Lizenz für Physiotherapie läuft standardmäßig für die meisten Staaten wie folgt ab: Der Therapeut füllt eine Bewerbung aus und erhält eine Bestätigung, dass sein Abschluss gleichwertig mit dem Amerikanischen ist. Dann wird er zum Test „National Physical Therapy Examination“ zugelassen und muss diesen bestehen.  

     

    In einigen Staaten werden im Rahmen des Lizenzprozesses auch ein Nachweis über die Englischkenntnisse, ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine amerikanische Sozialversicherungsnummer verlangt. Die genauen Informationen halten die Ansprechpartner der Organisation bereit.  

    Anerkennung der Ausbildung

    Wichtiger Bestandteil im Antragsprozess um eine Lizenz zur Physiotherapie ist die Anerkennung der Ausbildung und des im US-Ausland erworbenen Abschlusses. Auch hier ist eine gute Anlaufstelle die FCCPT. Die Organisation verifiziert und beglaubigt die Ausbildungsdokumente und Zeugnisse von internationalen Physiotherapeuten. Dazu vergleicht sie die Ausbildungsinhalte des Landes, in dem der Lizenzbewerber seine Berufsqualifizierung erworben hat, mit denen der USA. Auf diese Weise soll herausgefunden werden, ob die Ausbildung sowie die Abschlüsse als equivalent anerkannt werden können.  

    Hinweise für deutsche Bewerber

    Die FCCPT evaluiert nur die fachbezogene Ausbildung, nicht die Arbeitserfahrung. Der Beglaubigungsprozess erfasst außerdem keine Ausbildung außerhalb eines College- oder Universitätssystems. Besonders deutsche Bewerber, deren Ausbildung in der Regel außeruniversitär stattfindet, haben es bei der Anerkennung oft schwer. Doch es ist deswegen nicht aussichtslos: Wenn das Ausbildungscurriculum nicht den US-Standards entspricht, gibt es die Möglichkeit, die Ausbildung durch zusätzliche Kurse aufzuwerten. Auch hier unterstützt die FCCPT die internationalen Bewerber.  

    Anlaufstellen für Logopäden und Ergotherapeuten

    Logopäden, die es zum Arbeiten in die USA zieht, sollten sich zunächst an den Verband „International Association of Logopedics and Phoniatrics“ wenden (http://ialp.info/joomla). Für Ergotherapeuten ist eine erste Anlaufstelle die „American Occupational Therapy Association“ (www.aota.org).  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 12 | ID 136920