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  • 07.04.2011 | Arbeitssicherheit

    Brandschutz in der Therapiepraxis - ein lebenswichtiges Thema

    von Christine Baumeister, Beratung - Training - Konzepte, Haltern

    Ein Brand in der Therapiepraxis ist der Unglücksfall schlechthin. Er bedeutet, dass die Praxis - je nach dem Umfang des Schadens - für Wochen geschlossen und komplett instand gesetzt werden muss. In der Regel sind Therapiepraxen gegen Brände versichert. Schwierigkeiten bei der Erstattung des Schadens sind jedoch zu erwarten, wenn die notwendigen Vorkehrungen zum Brandschutz nicht unternommen oder der Brand fahrlässig verursacht wurde.  

    So beugen Sie einem Brand vor

    Nach § 22 BGV A1 (Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention) hat der Unternehmer Maßnahmen zu planen, zu treffen und zu überwachen, die insbesondere für den Fall des Entstehens von Bränden geboten sind.  

     

    Personelle Maßnahmen zur Brandprävention

    Zu den personellen Maßnahmen der Brandprävention gehören die regelmäßige Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Diese Unterweisung ist einmal pro Jahr durchzuführen und zu dokumentieren.  

     

    Räumliche Maßnahmen

    Der bautechnische Brandschutz umfasst die Beschaffenheit der verwendeten Baustoffe und Bauteile. Darüber hinaus verlangen die Bauordnungen grundsätzlich zwei Rettungswege oder einen Sicherheitstreppenraum. Flure, Treppen und Ausgänge dürfen nicht zugestellt oder durch Gegenstände eingeengt werden. Vorhandene Notausgangstüren müssen von innen jederzeit ohne Schlüssel zu öffnen sein. Die Lage und Anzahl der Rettungswege werden im Flucht- und Rettungswegeplan festgehalten und sind gut sichtbar anzubringen. Flucht- und Rettungswegepläne sind nicht notwendig, wenn man von jeder Praxistür den Ausgang sehen kann.