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  • 01.07.2005 | Arbeitsrecht / Kalkulation und Vertragsgestaltung (Teil 3)

    Jahresprovision oder Arbeitszeitkonto: So gestalten Sie flexible Arbeitsverträge

    von Rechtsanwalt Manfred Weigt, Sandhausen

    Zwei Gehaltsmodelle (reines Provisionsgehalt und Grundgehalt mit Unternehmensbeteiligung) wurden bereits in „Praxisführung professionell“, Ausgabe 6/2005, vorgestellt. In diesem Beitrag werden zwei weitere Vertragsmodelle (Festgehalt mit Jahresprovision und Festgehalt mit Arbeitszeitkonto) analysiert. Ziel ist es auch hierbei, Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität zu sichern.  

    Festgehalt mit Jahresprovision

    Bei der Gestaltungsvariante „Festgehalt mit Jahresprovision“ erhält der Mitarbeiter jeden Monat ein fixes Gehalt. Hinzu kommt eine Umsatzbeteiligung, die vom erzielten Jahresumsatz abhängig ist. Zwar sind Sie bei diesem Modell gezwungen – unabhängig von der Dienstleistung des Mitarbeiters – ein Festgehalt zu bezahlen. Andererseits haben Sie mit der Gehaltszahlung eine über das ganze Jahr unveränderliche Größe (Fixkosten), die Ihnen Planungssicherheit gibt. Hinzu kommt, dass die Provisionszahlung erst dann an den Mitarbeiter erfolgt, wenn der entsprechende Umsatz des Mitarbeiters auch erwirtschaftet ist. Damit entstehen für Sie keine Liquiditätsprobleme.  

     

    Die Umsatzbeteiligung des Mitarbeiters kann auf unterschiedliche Weise gestaltet werden. Es kann zwischen aktiven und passiven Leistungen unterschieden werden.  

     

    • Aktive Leistungen: Dazu zählen alle vom Therapeuten durchgeführten Behandlungen.
    • Passive Leistungen: Leistungen, die weitestgehend ohne permanente Betreuung erbracht werden (beispielsweise heiße Rolle).