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  • 01.06.2005 | Abrechnung/Praxisführung

    Kooperation mit Kliniken: So profitieren Sie von den bestehenden Möglichkeiten

    Derzeit befinden sich die Krankenhäuser in der Einführungsphase der Fall- pauschalen (DRG – Diagnosis Related Groups). Das heißt: Die Kliniken erhalten für jeden Patienten entsprechende Mittel von der Krankenkasse. Die Höhe der Pauschale ist abhängig vom Krankheitsbild des Patienten bei seiner stationären Aufnahme. Mit den DRG wird das bisherige System der Tagessätze abgelöst. Es besteht für Krankenhäuser kein Anreiz mehr, Patienten möglichst lange stationär zu versorgen. Im Gegenteil: Die Kliniken sind bemüht, wirtschaftlich zu arbeiten. Das führt dazu, dass die meisten Patienten schon nach kurzer Aufenthaltsdauer entlassen werden.  

     

    Nach Maßgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses können Kliniken aber auch Behandlungsmethoden einsetzen, die im ambulanten Bereich nicht bezahlt werden. Entsprechend der aktuellen Entscheidung zur Konduktiven Förderung nach Petö haben Sie die Chance, diese Behandlung beispielsweise bei Kindern mit Spina bifida oder bei Erwachsenen mit Parkinson-Syndrom oder auch Multipler Sklerose oder beim Zustand nach einem Schlaganfall abzugeben.  

     

    Die Abgabe der Konduktiven Förderung nach Petö soll nur exemplarisch herangezogen werden. „Praxisführung professionell“ zeigt in diesem Beitrag grundsätzlich auf, wie Sie als niedergelassener Physiotherapeut mit einem Krankenhaus kooperieren können.  

    Die geeignete Kooperation, das richtige Konzept

    Bevor Sie an eine Einrichtung herantreten, brauchen Sie ein Konzept. Dazu müssen Sie natürlich wissen, mit welcher Einrichtung Sie die Zusammenarbeit aufnehmen wollen. Zudem brauchen Sie eine Vorstellung davon, welche Leistungen Sie anbieten und was Sie verdienen wollen.