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  • 06.01.2009 | Abrechnung

    Vergütung beim Modellvorhaben „Bandagen“

    In Ausgabe 12/2008 von „Praxisführung professionell“ haben wir über die neue Fortbildung zum Hilfsmittelexperten berichtet, die es Physiotherapeuten erlauben soll, selbst Bandagen zu verschreiben.  

    Nach den Regelungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) handelt es sich bei der Möglichkeit der Verordnung von Bandagen um ein Modellvorhaben. Eine Besonderheit der Modellvorhaben besteht darin, dass eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten in die geplante Behandlung erforderlich ist und dass die Modellvorhaben in der Regel befristet sind.  

    Bisher sind zwischen den Krankenkassen und den entsprechend zugelassenen Leistungserbringern noch keine Verträge geschlossen worden, die zum Beispiel den Inhalt der Versorgung sowie die Vergütung und Abrechnungsverfahren regeln. Im ärztlichen Bereich sind im EBM 2008 für Bandagen 300 Punkte vorgesehen (Gebührenziffer 2350). Würde die vertragliche Regelung sich hieran orientieren, könnte sich die Vergütung pro Bandage auf ungefähr 10,50 Euro belaufen. „Praxisführung professionell“ wird Sie über die Entwicklung auf dem Laufenden halten.  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 1 | ID 123682