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  • 29.07.2010 | Abrechnung

    Rückbildungskurse: Nicht in jedem Fall zahlt die Kasse

    Frage: Immer wieder sprechen mich Frauen an, die einen Rückbildungskurs in meiner Praxis absolvieren wollen. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob die gesetzliche Krankenkasse den Kurs zahlt.  

    Antwort: Die meisten Kassen erstatten die Gebühr nur, wenn eine Hebamme den Rückbildungskurs leitet. Bei diesen Kassen wird nur im Krankheitsfall Physiotherapie bezahlt und Rückbildung ist keine Krankheit. Liegen allerdings gesundheitliche Probleme vor und ein Arzt verschreibt die Physiotherapie, kann die Kostenübernahme erfolgen. Eine Ausnahme bildet offenbar die DAK, die laut Martin Plass, Pressesprecher Ost bei der DAK in Berlin, Rückbildungskurse erstattet - egal ob diese von einer Hebamme oder einer Physiotherapeutin durchgeführt werden.  

    Praxishinweis: Wenn Sie Rückbildungskurse anbieten können und wollen, sollten Sie bei der Krankenkasse Ihrer Patientin nach den Bedingungen einer Kostenübernahme fragen.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 1 | ID 137465