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  • 01.01.2004 | Abrechnung

    Neue Heilmittelrichtlinien kommen: Bundesministerium prüft noch die Details

    Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (BAÄK) hat am 1. Dezember 2003 die Neufassung der Heilmittelrichtlinien beschlossen. Wann diese jedoch wirksam werden, ist nicht sicher: Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) unterzieht den Richtlinienentwurf des BAÄK derzeit einer kritischen Prüfung. Der Hintergrund: Etliche Berufs- und Behindertenverbände waren in den vergangenen Monaten gegen die geplante Novelle unter anderem mit Petitionen vorgegangen. Geht es nach dem Willen des BAÄK, sollen beispielsweise behinderte Kinder die für sie zugeschnittenen Therapien nur noch bis zum 7. Lebensjahr erhalten (bisher 14. Lebensjahr). Außerdem werden langfristige Verordnungen außerhalb des Regelfalles eingeschränkt: Jeder Einzelfall muss dann extra begründet werden. Positiv bleibt zu vermerken, dass die Heilmittelrichtlinien übersichtlicher werden. So wird es statt einzelner Diagnosen künftig Diagnosegruppen geben.

    Zu den genauen Veränderungen in den Heilmittelrichtlinien informiert Sie "Praxisführung professionell" im Februar - wenn die endgültigen Ergebnisse vorliegen. Mehr zum Stand der politischen Debatte können Sie bei Ihren Berufsverbänden oder im Internet unter www.physio.de erfahre

    Quelle: Ausgabe 01 / 2004 | Seite 1 | ID 99401