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  • 29.07.2010 | Abrechnung

    Factoring als Finanzierungsalternative

    von Christoph Harms, AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- und Pflegeberufe AG, Bremen, www.as-bremen.de

    Wie bereits mehrfach in „Praxisführung professionell“ beschrieben, sind auch die Heilmittelpraxen von den Folgen der Finanzkrise betroffen. Um einen stabilen und planbaren Liquiditätsfluss sicherzustellen, bietet sich das „Factoring“ (engl. für den Kauf von Forderungen) als Finanzierungsalternative an.  

    Factoring

    Als „Factoring“ bezeichnet man eine Finanzdienstleistung, die der Umsatzfinanzierung von Unternehmen dient. Der Factor (zum Beispiel eine Abrechnungsstelle) erwirbt die Forderungen seines Kunden (hier: des Therapeuten) gegen dessen Abnehmer (hier: der Krankenversicherung). Als Gegenleistung für die Abtretung der Forderung zahlt der Factor an seinen Kunden umgehend den Forderungskaufpreis. Dieser Kaufpreis entspricht dem Betrag der tatsächlich bestehenden Forderung abzüglich einer Gebühr und eines Zinses für die Leistungen des Factors.  

     

    Beim echten Factoring haftet der Factor für den Ausfall der Zahlung. Übernimmt die Abrechnungsstelle das Ausfallrisiko nicht, spricht man vom unechten Factoring - das unechte Factoring entspricht also einem Darlehen des Factors an den Therapeuten.  

     

    Viele Heilmittelpraxen nutzen bereits eine Abrechnungsstelle für die Liquidation der Verordnungen gegenüber den Kostenträgern. Um einen Effekt durch das Factoring zu erlangen, sollte ein Auszahlungszeitraum gewählt werden, der vor den vertraglich vereinbarten Zahlungszielen der Kostenträger (also der Krankenversicherung) liegt.  

    Die Auswahl der richtigen Abrechnungsstelle