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  • · Fachbeitrag · Zuzahlungen

    Zuzahlungsberechnung: Kassen verlangen korrekte Ermittlung

    | In den letzten beiden Ausgaben von PP haben wir Sie über die Berechnungen von Zuzahlungen informiert. Der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK) hat uns nun darauf hingewiesen, dass die Kassen auf einen bestimmten Rechenweg zur Ermittlung der Zuzahlungshöhe bestehen können. |

     

    Demnach ist es wichtig, dass Sie für jede einzelne Behandlungseinheit zuerst die zehnprozentige Zuzahlungsgebühr ausrechnen und dann erst die Gesamtsumme ermitteln. Wenn Sie die Zuzahlungshöhe auf der Grundlage der vorher zusammengerechneten Behandlungskosten ausrechnen, kann es zu Rundungsdifferenzen gegenüber der Einzelermittlung kommen. In der Regel handelt es sich hierbei zwar nur um Centbeträge, dennoch sehen die Kassen darin einen Grund, Verordnungen abzusetzen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie also die Zuzahlungshöhen folgendermaßen bestimmen:

    • Beispiel

    Eine KG-Praxis in Bayern rechnet die Zuzahlung bei 6 x Bobath im Hausbesuch bei einer Patientin ab, die bei der Barmer GEK versichert ist und 4 km von der Praxis entfernt wohnt. Es gilt die Vergütungsvereinbarung in der Fassung vom 1. Januar 2011 des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Die Zuzahlung der Patientin beträgt insgesamt 31,90 Euro:

    • 1 x Bobath = 26,01 Euro; davon 10 Prozent = 2,60 Euro. Für 6 x Bobath = 15,60
    • 1 x Hausbesuch inkl. Wegegeld = 10,50 Euro; davon 10 Prozent = 1,05 Euro. Für 6 x Hausbesuch = 6,30 Euro
    • 10 Euro Verordnungsgebühr
     
    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 1 | ID 33781990