VerordnungenHeilmittel-Richtlinie und -Katalog für Zahnärzte: Indikationen, Ziele und Verordnungsmengen
09.02.20174 Min. Lesedauervon Dipl.-Volkswirt Wolfgang Schmid, Berlin
Am 15.12.2015 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für die vertragszahnärztliche Versorgung eine eigene Heilmittel-Richtlinie beschlossen (online unter http://tinyurl.com/jhfo2oz). Dazu gehört als Anhang ein Heilmittel-Katalog (online unter http://tinyurl.com/zyuz33e). Dieser enthält weitgehend die physio- und sprachtherapeutischen Leistungen, die bereits seit 2002 aufgrund einer Übereinkunft zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und den Krankenkassen verordnet werden konnten. Richtlinie und Katalog sollen zum Juli 2017 in Kraft treten.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testenDanach 15,70 € / Monat
EinloggenAUSGABE: PP 02/2017, S. 6 · ID: 44497173