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  • · Fachbeitrag · Heilmittelverordnung

    PHYSIO-DEUTSCHLAND: neue Heilmittelpreise ohne Auswirkung auf Verordnungen, neue HeilM-RL erst am 01.07.2020 umgesetzt

    | PHYSIO-DEUTSCHLAND sieht keine Gefahr, dass sich die seit dem 01.07.2019 geltenden bundeseinheitlichen Heilmittelpreise auf das Verordnungsverhalten der Ärzte auswirken könnte. Die neue Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) wird indes wohl erst im Juli 2020 umgesetzt werden. |

     

    Der Grund für die Entwarnung bei den Heilmittelpreisen ist die Kopplung der steigenden Vergütungen an die Richtgrößen bzw. Budgets der Ärzte gemäß § 84 Abs. 2 S. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V.

     

    MERKE | Seit dem 01.07.2019 gilt für jedes Bundesland und jede Kassenart der jeweils höchste Heilmittelpreis, der für die jeweilige Leistungsposition in einer Region des Bundesgebiets vereinbart worden ist und damit eine bundesweit einheitliche Preisliste. Rechtsgrundlage ist § 125b Abs. 2 S. 1 SGB V. Die vollständigen Preislisten je Heilmittelbereich finden Sie online unter www.iww.de/s2860.

     

    Die neue HeilM-RL wird voraussichtlich erst am 01.01.2020 in Kraft treten und im Juli 2020 umgesetzt werden. Zudem berät der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 15.08.2019 über die Überarbeitung der HeilM-RL Zahnärzte.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2019 | Seite 1 | ID 46023383