HeilmittelverordnungIFK und PHYSIO-DEUTSCHLAND warnen: Neue Vordrucke zur Heilmittelverordnung dürfen erst ab dem 01.01.2021 verwendet werden
05.10.20201 Min. LesedauerIWW
Die Änderung der Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) zum 01.01.2021 sieht u. a. einen neuen Verordnungsvordruck vor. Offenbar sind in einzelnen Physiopraxen schon jetzt Verordnungen auf Vordrucken aufgetaucht, die erst ab dem 01.01.2021 gültig sind. Das berichten der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V. und PHYSIO-DEUTSCHLAND übereinstimmend auf ihren Websites.
Verordnung auf „neuem“ Vordruck? Kontaktieren Sie den verordnenden Arzt!
Wird Ihnen eine Verordnung auf einem Vordruck vorgelegt, der erst ab dem 01.01.2021 gilt, so kontaktieren Sie unbedingt den verordnenden Arzt. Die Vordrucke dürfen auf keinen Fall jetzt schon verwendet werden. Ärzte müssen Heilmittel zzt. noch auf Vordrucken verordnen, die bis zum 31.12.2020 gelten.
PraxistippS |
- Weisen Sie den verordnenden Arzt auf folgende Veröffentlichung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hin, die den alten und den neuen Vordruck einander gegenüberstellt: kbv.de/html/22246.php.
- Ggf. muss der Arzt seinen Softwarehersteller kontaktieren, damit er die Arztsoftware entsprechend anpassen kann.
AUSGABE: PP 11/2020, S. 1 · ID: 46903878