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  • · Fachbeitrag · Abrechnung

    Therapeutenrechnung enthält Leistungen von HP und Nicht-HP: Wie können alle Leistungen über das GbüH abgerechnet werden?

    | FRAGE: In unserer Praxis sind wir drei Therapeutinnen. Nur zwei von uns haben den allgemeinen Heilpraktiker (HP). Wir möchten im Rahmen einer Therapiewoche Rechnungen schreiben, die jeweils Leistungen aller drei Therapeutinnen enthalten. Welche Konditionen müssen wir erfüllen, damit wir alle drei unsere Leistungen über das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GbüH) abrechnen können?“ |

     

    Antwort: Wenn Sie sich auf das GbüH stützen wollen, dann müssen alle drei Therapeutinnen eine HP-Erlaubnis haben. Wenn es eine einheitliche Rechnung sein soll, auf der zwei der drei Therapeutinnen HP-Leistungen abrechnen und die dritte andere therapeutische Leistungen, dann müssen die Leistungen getrennt aufgeführt werden und die dritte Therapeutin berechnet einen Preis, ohne sich auf das GbüH zu beziehen. Der berechnete Preis kann sich allerdings in der Höhe am GbüH orientieren.

     

    beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, baehrle-partner.de

    Quelle: Ausgabe 06 / 2023 | Seite 1 | ID 49352033