In Zeiten zunehmender Internationalisierung der Arbeitswelt mehren sich auch die steuerlichen Fragen, die sog. Dreieckssachverhalte betreffen. Der BFH hatte nun einen Fall zu entscheiden, bei dem das Besteuerungsrecht für den auf Dienstreisen entfallenden Arbeitslohn eines doppelt ansässigen Arbeitnehmers infrage stand (BFH 16.1.19, I R 66/17). Die Lösung des BFH ist im Ergebnis überzeugend. Allerdings wurde das Urteil zum einen etwas unglücklich aufgebaut und zum anderen hat es die DBA, die mit den ...
Die teilentgeltliche Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. Art. 13 Abs. 2 Buchst. b) DBA-USA erfüllt die Voraussetzungen für eine Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG (FG Köln 28.3.
Die Konzeption eines Windparks in Form von 13 vorgegründeten Personengesellschaften, die jeweils eine Windkraftanlage betreiben sollen, stellt nach Auffassung des 9. Senats des Niedersächsischen FG jedenfalls dann ...
Im Jahr 2017 entgingen den EU-Mitgliedstaaten insgesamt 137 Mrd. Euro an Mehrwertsteuereinnahmen. Das zeigt eine kürzlich vorgestellte Studie der Europäischen Kommission zur sog. Mehrwertsteuerlücke. Sie beziffert die Differenz zwischen den erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen und dem tatsächlich erhobenen Betrag. Deutschland ist eines von drei Ländern, in denen die Mehrwertsteuerlücke zunahm (+0,2 Prozentpunkte). EU-Kommissar Pierre Moscovici forderte die EU-Staaten heute erneut auf, die Vorschläge der ...
|Die im Vorsteuer-Vergütungsverfahren geltende Einschränkung des § 18 Abs. 9 Satz 6 UStG (jetzt: § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG) zur Gegenseitigkeit findet gemäß § 15 Abs. 4b UStG unter den dort genannten ...
Das FG München hat entschieden, dass keine unionsrechtswidrige Diskriminierung einer beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Kapitalgesellschaft vorliegt, soweit ihr die Bildung einer Rücklage nach §§ 6b, 6c ...
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Zu der Frage, wie Zahlungen des „Office Of Personnel Management” (OPM) an ehemalige Bedienstete der USA einzuordnen sind, hat sich die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin geäußert. Zahlungen des „Office Of Personnel Management” (OPM) an ehemalige Bedienstete der USA sind Ruhegehälter i. S. d. Art. 19 Abs. 1 Buchst. a) und d) DBA USA a. F. und fallen in den Anwendungsbereich des Art. 18 Abs. 5 DBA USA n. F. (SenFin Berlin 6.5.19, III A-S 1301USA-1/2018).