Im Fall der Verlegung des Orts der Geschäftsleitung in einen Drittstaat kann § 12 Abs. 3 KStG eine Exit Taxation in Deutschland auslösen. Im Zuge von geplanten gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, etwa einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung, werden die entsprechenden steuerlichen Konsequenzen regelmäßig intensiv vorab geprüft. Bei rein faktischen Vorgängen, insbesondere der Verlegung des Orts der Geschäftsleitung ins Ausland, besteht jedoch die Gefahr, dass die steuerlichen Folgen erst im Nachhinein ...
Der Progressionsvorbehalt führt zu durchaus interessanten, aber gleichwohl komplexen Fragestellungen im System des internationalen Steuerrechts, die regelmäßig auch die Finanzgerichtsbarkeit beschäftigen.
Ein Steuerberater handelt grob fahrlässig (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO), wenn er die in der Anlage N-Gre ausdrücklich gestellte Frage nach steuerfreien Kinderzulagen bei einem in der Schweiz tätigen Grenzgänger nicht ...
Zahlt ein österreichischer Arbeitgeber nach österreichischem Recht für seinen in Deutschland steuerpflichtigen Arbeitnehmer Beiträge an eine
betriebliche Versorgungskasse in Österreich, handelt es sich nach deutschem Recht um zugeflossenen Arbeitslohn. Diese österreichischen Versorgungskassenbeiträge sind im Inland nur dann nach § 3 Nr. 62 S. 1 2. Alt. EStG steuerfrei, wenn sie für eine dem deutschen Sozialversicherungssystem vergleichbare Zukunftssicherung geleistet werden. Dies hat der BFH jetzt ...
Ein Einkommensteuerbescheid, mit dem ein fiktiver Veräußerungsgewinn von Kapitalgesellschaftsanteilen aufgrund eines Wegzugs ins EU-Ausland festgesetzt wurde, wird aufgehoben, wenn die Anteile später zu einem ...
Zieht ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Schweizer Kapitalgesellschaft von Deutschland in die Schweiz, unterliegen seine Wertzuwächse aus der Beteiligung nicht bereits bei Wegzug der inländischen ...
Immer wieder bleiben Buchungsfehler im Unternehmen unerkannt und werden erst in der Betriebsprüfung aufgedeckt. Das IWW-Webinar am 14.10.2026 zeigt, wo die typischen Fehlerquellen liegen und wie Unternehmen und ihre Berater Nachzahlungen vermeiden.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Die Themen Unternehmensnachfolge und Umwandlung sind in der Praxis untrennbar miteinander verbunden. Die IWW-Webinare am 09.10. und 23.10.2026 vermitteln Ihnen das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Gestaltung und zeigen, wie Sie eine kreative Lösung für Ihre konkrete Konstellation finden.
Aus der befristeten oder unbefristeten Überlassung von Rechten, die in einem inländischen Register eingetragen sind, können sich inländische Einkünfte ergeben, die zu einer beschränkten Steuerpflicht führen. Die Finanzverwaltung erläutert, wann in diesen Fällen eine Steueranmeldung bzw. eine Steuererklärung einzureichen ist (BMF (koordinierter Ländererlass) 6.11.20, IV C 5 - S-2300 / 19 / 10016 :006)