In diesem Jahr stehen die ersten Meldungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen an. Der DStV nimmt zum Diskussionsentwurf des BMF zur entsprechenden Verwaltungsauffassung Stellung. Angesichts der zusätzlichen Belastungen durch die „Corona-Krise“ regt er unter anderem eine großzügige Nicht-Beanstandungsregelung bei zeitlich verzögerten Meldungen an (s. auch DStV, Mitteilung vom 14.4.20).
Ende März veröffentlichte das BMF einen überarbeiteten Referentenentwurf zum Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) erneut und nimmt damit das zunächst im ...
Die Besteuerung international tätiger Unternehmen soll dort erfolgen, wo die Unternehmen ihre unternehmerischen Aktivitäten entfalten und wirtschaftliche Wertschöpfung erzielen. Dies solle insbesondere Unternehmen ...
Der Ausbruch der Covid-19-Pandemie fordert derzeit alle heraus. Aufgabe der Bundesregierung ist es, mit Umsicht und Bedacht entschieden Maßnahmen zu ergreifen, um das Ausmaß der persönlichen Belastungen für alle Bürger*innen und Unternehmen möglichst gering zu halten und nicht zusätzliche Unsicherheit zu schüren (s. auch BMF-Mitteilung vom 3.4.20).
Wird bei einem Steuerpflichtigen die unbeschränkte Steuerpflicht durch einen Wegzug ins Ausland beendet, so kann eine Besteuerung nach § 17 EstG auch ohne Veräußerung der wesentlichen Beteiligung nach § 6 Abs.
Auch ein nach ausländischem Recht erfolgter vergleichbarer Erwerb von Todes wegen unterliegt der Erbschaftsteuer nach dem ErbStG. Sofern nach ausländischem Recht (hier: Italien) erst die Annahme der Erbschaft ...
Die SSP-Sonderausgabe stellt 10 rechtssichere Gestaltungen vor, mit denen kleine und mittlere Unternehmen Steuern sparen können. Zu jeder Gestaltung geben wir Ihnen Beispiele und weiterführende Hinweise. Bestimmt ist auch für Ihre unternehmerisch tätigen Mandanten der richtige Tipp dabei!
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Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten am 17.3.20 einen
vorübergehenden Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Krise übermittelt. Der Vorschlag stützt sich auf Art. 107 Abs. 3 Buchst. b) AEUV und soll den Mitgliedstaaten wirksame Maßnahmen zur Behebung der beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben
bieten (s. auch EU-Kommission, Pressemitteilung vom 17.3.20).