Mit der Möglichkeit eines Antrags nach § 1 Abs. 3 EStG auf fiktiv unbeschränkte Einkommensteuerpflicht hat der Gesetzgeber ein weitreichendes Besteuerungswahlrecht geschaffen, das nicht nur Grenzpendler betrifft. Die Antragstellung hat umfassende Auswirkungen auf die Besteuerung des Steuerpflichtigen und sollte daher wohlüberlegt sein. Da die Prüfung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG in der Praxis immer wieder Probleme hervorruft, werden diese unter Heranziehung von Beispielen nachfolgend ...
Mit dem Revisionsprotokoll, dessen unterzeichnete Endfassung am 9.12.19 veröffentlicht wurde, sind Singapur und Deutschland übereingekommen, das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern ...
In einer aktuellen Entscheidung hat der BFH klargestellt, dass die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung auf solche Unternehmer beschränkt ist, die im Mitgliedstaat der Leistungserbringung ansässig sind (BFH 12.
Das FG Münster hat entschieden, dass für den Nachweis der Besteuerung von Arbeitslohn in Indien eine Arbeitgeberbescheinigung ausreichen kann. Die Vorlage eines Einkommensteuerbescheides und eines hierauf bezogenen Zahlungsnachweises sind für die Inanspruchnahme der Freistellung gemäß § 50d Abs. 8 EStG nicht in jedem Fall zwingend erforderlich (FG Münster 17.4.20, 1 K 1035/11 E (rkr); s. auch Mitteilung des FG Münster vom 15.6.20).
Neben Österreich, den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich und Belgien wurde am 12.6.20 auch mit der Schweiz eine Konsultationsvereinbarung zum DBA aufgrund der Corona-Pandemie getroffen. Diese regelt die Besteuerung ...
Seit gut zehn Jahren diskutieren die EU-Finanzminister die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT). Von der europaweiten Einführung ist man heute genausoweit entfernt, wie von gemeinsamen und weitreichenden ...
Aktuelles zum Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO, geplante Einführung einer Registrierkassenpflicht, neue Forderungen des Bundesrechnungshofes zur Kassenführung: Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt bringt Sie in kürzester Zeit auf den neuesten Beratungsstand.
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Das BMF hatte Anfang April einen Referentenentwurf (Stand 1.4.20) eines Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24.11.16 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung an die Verbände übersandt. Diese hatten bis zum 30.4.20 Zeit, hierzu Stellung zu nehmen. Nun hat das BMF einen Regierungsentwurf vorgelegt.