Die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in einem Reihengeschäft kann nach Ansicht des FG München nicht der ersten Lieferung zugeordnet werden, wenn die Versendung von den zweiten Abnehmern beauftragt oder von diesen selbst durchgeführt worden ist (FG München 8.2.12, 3 K 1296/11, StE 12, 312, Abruf-Nr. 121739 ).
In einem aktuellen Urteil hat der BFH zu den Voraussetzungen Stellung genommen, unter denen ein Sprachaufenthalt im Ausland (als Au-pair) als Berufsausbildung anerkannt werden kann und ein Anspruch auf Kindergeld ...
Frankreich plant die Einführung einer Steuer auf Dividenden ab diesem Sommer. Die neue Abgabe von 3 % auf Ausschüttungen der Unternehmen sollen dem Staat jährlich zusätzlich 800 Mio. EUR einbringen, verlautete es ...
Der OECD-Rat hat am 17.6.12 die Neukommentierung von Art. 26 OECD-MA zur Steueramtshilfe einstimmig genehmigt und damit Gruppenanfragen zum Standard erklärt. Auch der Vertreter der Schweiz hat dieser Änderung zugestimmt.
Die Beratungspraxis zeigt: Die Schweiz hat als Steuerstandort für Unternehmen und für Privatpersonen weiterhin höchste Priorität. Dabei gibt es viele Gründe, die für den Standort Schweiz sprechen, wie u.a.
Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA haben am 8.2.12 in einer gemeinsamen Erklärung vereinbart, die bilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter auszubauen.
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Das FG Berlin-Brandenburg sowie das FG Hamburg sahen in der pauschalen Besteuerung der Kapitalerträge nach dem InvStG keine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit (FG Berlin-Brandenburg 23.5.12, 1 K 1159/08, Revision beim BFH unter VIII R 27/12; FG Hamburg 13.7.12, 3 K 131/11). Nun hat das FG Düsseldorf Zweifel geäußert und die Frage dem EuGH vorgelegt (FG Düsseldorf 3.5.12, 16 K 3383/10 F).