Indem es ermäßigte Mehrwertsteuersätze über das nach der Mehrwertsteuerrichtlinie zulässige Maß anwendet, hat Spanien gegen seine unionsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen. Spanien wendet einen ermäßigten Steuersatz auf Kategorien von Gegenständen an, die weiter sind als die von der Mehrwertsteuerrichtlinie für den Bereich der Arzneimittel und der medizinischen Geräte vorgesehenen (EuGH, Pressemitteilung vom 17.1.13 zum Urteil C-360/11 vom 17.1.13)
Das FG Münster hatte sich jüngst mit der Bestimmung der Bemessungsgrundlage der fiktiven anrechenbaren Quellensteuer für Zinserträge nach Art. 24 DBA-Portugal zu befassen. Ergebnis: Die Bemessungsgrundlage für ...
Beim Vorsteuervergütungsverfahren sind mit dem Vergütungsantrag auch die Rechnungen im Original vorzulegen. Für den Fall des Abhandenkommens der Originalrechnungen vor Einreichung des Antrags sind jedenfalls von ...
Wird für einen deutschen Grenzgänger in der Schweiz Vorsorgekapital, das durch als Arbeitslohn zu qualifizierende Arbeitgeberbeiträge gebildet wurde, von einer Versorgungsstelle auf eine andere Versorgungsstelle übertragen, ist dieser Übertragungsvorgang nicht erneut als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren; für einen sonstigen Einkommenstatbestand fehlt es für die Besteuerung am erforderlichen Zufluss – so der BFH (13.11.12, VI R 20/10, Abruf-Nr. 130037 ).
Deutschland unterzeichnete am 17.11.11 mit Liechtenstein ein DBA, das sich an das OECD-MA 2010 anlehnt (s. auch ausführlich Langer/Hosp, PIStB 12, 135). Bundestag und Bundesrat stimmten dem Abkommen am 25.10. bzw. 23.
Nachdem der BFH die Europarechtswidrigkeit der unterschiedlichen Behandlung in- und ausländischer Fonds durch das bis Ende 2003 geltende Nebeneinander des KAGG und des AuslInvG festgestellt hat (BFH 18.11.
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Am 1.3.12 ist eine Modifikation des Art. 26 im DBA Österreich Deutschland in Kraft getreten und auf Steuerjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.11 beginnen. Dies geht mit Änderungen im Protokoll unter Nr. 13a einher. Mit wenigen Einschränkungen entsprach Art. 26 DBA zwar schon bislang wortwörtlich Art. 26 des OECD-Musterabkommens im Sinne der sog. großen Auskunftsklausel. Doch nunmehr entfällt vor Offenlegung oder Weiterübermittlung der Informationen die Pflicht, die Zustimmung der zuständigen ...