Das BMF hat am 22.8.13 eine überarbeitete Version des deutschen Abkommensmusters veröffentlicht, die sog. deutsche „Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen”. In Teil 1 dieser zweiteiligen ...
Das gemeinsame EU-Verrechnungspreisforum, das von der EU-Kommission 2002 mit dem Ziel eingesetzt worden ist, die bei grenzüberschreitenden konzerninternen Geschäftsvorgängen oft hohen Kosten zu senken und eine ...
Die EU will zur entschlosseneren Bekämpfung des Steuerbetrugs die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (MwSt.) ausbauen (EU-Kommission, Mitteilung vom 13.2.14).
Mit Beschluss vom 11. Dezember 2013 I R 4/13 hat der Bundesfinanzhof (BFH) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erneut die Frage vorgelegt, ob der Gesetzgeber durch ein sog. Treaty override gegen Verfassungsrecht verstößt (BFH, Pressemitteilung Nr. 15/14 vom 12.2.14 zum Beschluss I R 4/13 vom 11.12.13).
Der EuGH hat zur Frage des Besteuerungsrechts der Mitgliedstaaten beim Einbringen von Unternehmensanteilen an einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft Stellung genommen. Vorausgegangen war ein ...
Im Kampf gegen den grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug unter anderem im Online-Handel strebt die Europäische Kommission eine bessere Zusammenarbeit mit Europas wichtigsten Handelspartnern an. Verhandelt werden ...
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Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Das elektronische Büro hält überall Einzug. Auch die seit dem 1.1.14 zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung erforderliche Gelangensbestätigung kann elektronisch geführt werden (vgl. PIStB 13, 168). Dagegen war zum Nachweis der Steuerbefreiung von Umsätzen mit Drittlandsbezug und insbesondere von Ausfuhrlieferungen bislang ein „papierintensiver Belegaustausch“ die Regel. Letzterer gehört nunmehr der Vergangenheit an
(BMF 6.1.14, IV D 3 - S 7156/13/10001, 2014/0001853, Abruf-Nr. 140205 ).