Ein inländisches Unternehmen, das die Lohnkosten für den Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens übernimmt, kann nach § 38 Abs. 1 S. 2 EStG als wirtschaftlicher Arbeitgeber dieses Arbeitnehmers im Inland zur Lohnsteueranmeldung verpflichtet sein. Darauf weist das FG Saarbrücken in einer Entscheidung vom 25.7.13 (1 V 1184/13, Abruf-Nr. 133512 ) hin. Das Rechtsmittel des Unternehmens blieb erfolglos.
Dass steuerliche Normen, die schon länger nicht mehr gültig sind, auch noch nach vielen Jahren Schwierigkeiten bereiten können, ist zur Genüge bekannt. Dabei werden auch immer wieder aktuelle Probleme für die ...
Der Bundesrat verlangt künftig von ausländischen Unternehmen, die in der Schweiz vorübergehend Leistungen erbringen, die Angabe ihrer Schweizer Mehrwertsteuernummer. Dies soll im Rahmen des bereits bestehenden ...
Arbeitnehmer, die vorübergehend ins Ausland entsandt wurden, um dort Dienstleistungen zu erbringen, sollen in Zukunft besser geschützt werden. Am 16.04.2014 stimmte das Europäische Parlament für einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auf einer informellen Einigung mit dem Rat basiert. Die Verhandlungsführer des Parlaments stärkten dabei die Regeln, die es leichter machen sollen, Scheinentsendungen zu entlarven, mit denen nationale Sozialgesetze ausgehebelt werden (EU-Parlament, Pressemitteilung vom 16.4.14).
Am 10.04.2014 startet die Kommission zwei öffentliche Konsultationen und richtet eine Sachverständigengruppe ein, um Ideen zu sammeln, wie sich Steuerhemmnisse beseitigen lassen, die die grenzüberschreitende ...
Das BMF informiert über die unterzeichnete Endfassung des DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem ...
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Nach dem BFH-Urteil vom 18.12.13 hat ein deutscher Staatsangehöriger, der mit seiner Familie den Lebensmittelpunkt in Tschechien teilt und dort sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, Anspruch auf deutsches (Differenz)Kindergeld, wenn er in Deutschland einen Zweitwohnsitz beibehält (BFH 18.12.13, III R 44/12).