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  • · Fachbeitrag · Mutter-Tochter-Richtlinie

    EU stopft ein weiteres Steuerschlupfloch

    | Der EU-Ministerrat hat am 20.6.14 eine politische Einigung zur Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie erzielt. Diese betrifft aber vorerst nur eine Regelung gegen die doppelte Nichtbesteuerung durch Gestaltungen mit Hybridanleihen. Über die anderen Teile des Vorschlags wird noch weiter beraten. |

     

    Hintergrund | Die Mutter-Tochter-Richtlinie sollte eigentlich die doppelte Besteuerung grenzüberschreitender Gewinnausschüttungen und somit eine Benachteiligung von Unternehmen mit Tochtergesellschaften in verschiedenen Mitgliedstaaten vermeiden. Durch Gestaltungen mit Hybridanleihen konnten jedoch auch Gewinnausschüttungen, die bei der zahlenden Gesellschaft abziehbar waren, steuerfrei bleiben. Im Ergebnis waren in keinem Staat Steuern zu zahlen.

     

    Die EU-Finanzminister haben nun einen ersten Schritt getan, um diese Praktiken zu verhindern. Danach sollen Zahlungen von Hybridanleihen, die im Mitgliedstaat der Tochtergesellschaft abzugsfähig sind, im Mitgliedstaat der Muttergesellschaft besteuert werden. Diese Änderung soll im Rahmen der nächsten Ratssitzung verabschiedet werden und ist dann bis zum 31.12.15 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland hängt die steuerliche Begünstigung von Dividenden bereits seit dem 1.1.14 von der Nichtabzugsfähigkeit bei der ausschüttenden Gesellschaft ab.

     

    Hinweis | Die ursprünglich vorgesehene allgemeine Missbrauchsbekämpfungsregelung wird vom aktuellen Richtlinienänderungsverfahren abgetrennt. Sie bedarf der weiteren Diskussion.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 175 | ID 42745661

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