Erteilt die Ausländerbehörde rückwirkend einen Aufenthaltstitel, der einen Kindergeldanspruch nach § 62 Abs. 2 EStG begründet, hat dies für den Kindergeldbezug keine Rückwirkung. Denn hierfür ist der Besitz eines Aufenthaltstitels erforderlich. Der Kindergeldanspruch setzt demnach voraus, dass der Kindergeldberechtigte im maßgeblichen
Anspruchszeitraum den Titel auch wirklich in Händen hält (BFH 15.2.15,
III R 19/14, BFH/NV 15, 1167).
Insbesondere multinationale Unternehmen nutzen die Steuerplanung als ein wichtiges Instrument der Gewinnmaximierung und haben den Bogen dabei teilweise überspannt. Durch kreative Gestaltungen wurden die ...
Wenn man im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des EuGH das Stichwort „Währungsverluste“ hört, wird man unwillkürlich an das EuGH-Urteil in der Rechtssache Deutsche Shell AG denken (EuGH 28.2.08, C-293/06, BStBl ...
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) unterstützt in seiner Stellungnahme R 10/2015 die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgeschlagenen Änderungen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) sowie der Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB) zur Umsetzung der novellierten EU-Berufsqualifikationsrichtlinie (RL 2013/55/EU). Die Anpassungen betreffen insbesondere die Befugnisse von Personen, die aus dem EU-Ausland in Deutschland vorübergehend und gelegentlich Hilfe in Steuersachen leisten ...
Die Bundesrepublik Deutschland und das Vereinigte Königreich wollen das zwischen beiden Ländern bestehende DBA ändern. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 17.3.
Eine US-amerikanische S-Corporation ist eine Gesellschaft, die nach der deutschen Rechtsordnung als Kapitalgesellschaft anzusehen ist. Gewinnanteile aus einer S-Corporation sind im Zeitpunkt des Zuflusses als ...
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Neue „Super-AfA“ für E-Fahrzeuge. Verbesserte degressive Abschreibung ab dem 01.07.2025. Schrittweise Reduzierung der Unternehmenssteuern: SSP Steuern sparen professionell zeigt Ihnen, wie Ihre Mandanten jetzt bestmöglich vom neuen Investitionssofortprogramm der Bundesregierung profitieren.
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Das Einkommen der Clintons kann sich sehen lassen. Die demokratische Präsidentschaftsbewerberin Hillary Clinton und ihr Ehemann US-Ex-Präsident Bill haben zwischen 2007 und 2014 mehr als 139 Mio. Dollar (rund 127 Mio. Euro) verdient. Das geht aus Steuererklärungen hervor, die das Wahlkampfteam veröffentlichte (s. auch Pressemitteilung von Hillary Clinton vom 31.7.15).