Die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) ist dahin auszulegen ist, dass sie der französische Beschränkung der Dividendenfreistellung auf 95 % der vereinnahmten Dividende (Schachtelstrafe) entgegensteht, wenn im vergleichbaren Inlandsfall die Gesellschaften eine Option zur Gruppenbesteuerung hätten ausüben können und dadurch keine der Schachtelstrafe entsprechende Belastung eingetreten wäre (EuGH 2.9.15, C-386/14, Groupe Steria).
In einer aktuellen EuGH-Entscheidung ging es um die Frage, ob die noch bis 2003 geltende Regelung in § 18 AuslInvestmG mit dem primären Unionsrecht vereinbar ist. Diese Vorschrift befasste sich mit der Besteuerung ...
In einem aktuellen Urteil des FG Baden-Württemberg geht es um eine nach Schweizer Recht wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke von der Steuer befreite Stiftung schweizerischen Rechts mit Sitz in der Schweiz.
Das Hessische FG hat sich zu der Frage geäußert, ob Umsätze aus der Vermittlung von Sportwetten an ein in einem anderen EU-Staat ansässiges Sportwettenunternehmen im Inland steuerbar sind (Hessisches FG 20.7.15, 6 K 2429/11, s. Pressemitteilung vom 14.9.15).
Zusammen mit 50 weiteren Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland am 2910.14 eine Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten unterzeichnet. Diese soll mit dem von der ...
Zu den bei exportorientierten Unternehmen inzwischen als Alltagsphänomen einzustufenden Reihengeschäften hat sich der BFH mit seinen jüngsten Entscheidungen erneut ein weiteres Stück von der (unveränderten) ...
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Die unterschiedliche Besteuerung von Dividendeneinkünften der Muttergesellschaften eines steuerlichen Konzerns nach Maßgabe des Ortes der Niederlassung der Tochtergesellschaften verstößt gegen das Unionsrecht. Eine solche unterschiedliche Behandlung beeinträchtigt ungerechtfertigt die Niederlassungsfreiheit (EuGH 2.9.15, C-386/14; s. auch Pressemitteilung des EuGH vom 2.9.15 zum Urteil).