Die Verlustabzugsbeschränkung nach § 2a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG mit Bezug zu Drittstaaten ist auf die Veräußerung der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung und Sitz in der Schweiz anwendbar. Sie verstößt nach Auffassung des FG Münster nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (FG Münster 23.2.16, 12 K 2144/13 E, F – 12 K 2145/13, E, F – 12 K 2146/13 E, F, die Revision wurde nicht zugelassen).
Deutschland und Japan haben ein neues DBA geschlossen. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17.12.15 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der ...
Die Gestattung einer unentgeltlichen Namensnutzung zwischen nahestehenden Personen eines Konzerns ist steuerrechtlich anzuerkennen und führt nicht zu einer Korrektur der Gewinnermittlung nach dem AStG. (BFH 21.1.
Kann eine vermögensverwaltende, gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) ihren beschränkt steuerpflichtigen Gesellschaftern eine Betriebsstätte vermitteln? Mit dieser Frage und den daraus für die Besteuerung resultierenden Konsequenzen – insbesondere für die Abgeltungswirkung des Kapitalertragsteuerabzugs – hat sich das FG Bremen (25.6.15, 1 K 68/12 (6), EFG 16, 88; Rev. BFH I R 58/15) jüngst beschäftigt. Die Entscheidung ist interessant, weil es um einen Nicht-DBA-Fall geht ...
Das BMF hat sich erneut zur Anwendung des § 8b Absatz 3 KStG 1999 (i. d. F. des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts v. 20.12.01) auf Auslandsbeteiligungen in den VZ 2001 geäußert.
Familienunternehmen in aller Welt unterliegen sowohl im Erbfall als auch bei einer Nachfolgeregelung sehr unterschiedlichen Steuersätzen. Das zeigt eine Modellrechnung von KPMG (vom 28.4.16), für die die ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Bei der Aufnahme geschäftlicher Aktivitäten im Ausland bedient man sich in der Praxis regelmäßig ausländischer Rechtsformen, die auf den entsprechenden Märkten bekannt sind und aufseiten der Verbraucher bzw. Vertragspartner Vertrauen genießen. Werden dabei bestimmte Geschäftsführungsfunktionen auch von Deutschland aus wahrgenommen, stellt sich oft die Frage einer etwaigen doppelten steuerlichen Ansässigkeit und der damit verbundenen unbeschränkten Ertragsteuerpflicht in mehreren Staaten. Diese Thematik ...