Nach einer im Schrifttum weit verbreiteten Auffassung besteht bei der Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen Art. 14 OECD-MA a. F. (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) und Art. 7 OECD-MA (Unternehmensgewinne) weitestgehend ein Gleichlauf. Gemäß einer kürzlich veröffentlichten BFH-Entscheidung gilt dies jedoch zumindest im Fall des Art. 14 Abs. 1 DBA D/USA 1989 nicht (BFH 25.11.15, I R 50/14, PIStB 16, 176). Danach legt der BFH Art. 14 Abs. 1 DBA D/USA i. S. d. sog. „Ausübungsmodellso “ aus.
Die Kapitalverkehrsfreiheit steht einer nationalen Regelung entgegen, die gebietsfremden Steuerpflichtigen nur auf Antrag denselben Freibetrag für Schenkungen gewährt wie gebietsansässigen. Des Weiteren steht die ...
In der letzten Ausgabe wurde die deutsche Quellenbesteuerung bei im Ausland ansässigen Rentnern untersucht, die eine Rente aus Deutschland beziehen (s. Teil 1, Holthaus, PIStB 16, 252). Nachfolgend werden Praxisfälle ...
§ 3 Nr. 26 EStG ist mit dem zwischen der Schweiz und der EU geschlossenen Freizügigkeitsabkommen unvereinbar, da sie die Entscheidungsfreiheit nebenberuflich tätiger Lehrkräfte in Bezug auf den Ort der Erbringung ihrer Dienstleistungen beeinträchtigt (EuGH- 21.9.16, C-478/15, Rs. Radgen).
Die Europäische Kommission arbeitet mit Hochdruck an der Erstellung einer ersten gemeinsamen EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete und legt hierzu die Ergebnisse einer auf Schlüsselindikatoren beruhenden ...
Mit Urteil vom 24.8.16 hat das FG Münster entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der in Großbritannien für ein dort ansässiges Unternehmen tätig wird, das demselben Konzern wie sein Arbeitgeber angehört, nicht als ...
Rund um die Betriebsprüfung: 20 typische Fehler kennen und vermeiden
Tausende von Betriebsprüfungen jährlich – und immer wieder sind es dieselben Fehler, die zu Feststellungen und Steuernachzahlungen führen. MBP Mandat im Blickpunkt zeigt, wie Sie diese vermeiden – sei es im Umgang mit dem Prüfer oder bei Erstellung der Buchführung.
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International tätige Konzerne sollen nicht mehr so einfach durch Ausnutzung nationaler Steuersysteme ihre Steuerlast senken können. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (18/9536) (Deutscher Bundestag, hib-Nr. 503/8.9.16)