Ein US-Bürger mit beschränkter inländischer Steuerpflicht hat bei der Einkommensteuer kein Veranlagungswahlrecht, weil dieses auf Bürger der EU oder EWR-Bürger beschränkt ist – so das FG Baden-Württemberg (7.6.16, 6 K 1213/14, EFG 16, 1980).
Der Musterfall in der letzten Ausgabe (Teil 1, PIStB 17, 86) hat gezeigt, dass bei Inboundinvestitionen unter dem Einsatz einer im Inland ansässigen
Kapitalgesellschaft die Einkünfte der Gesellschafter auf Basis des ...
Durch das „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ (BEPS-Umsetzungsgesetz) wurde § 50d Abs. 12 EStG in das EStG ...
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben sich gegen ihrer Ansicht nach zu weitreichende Meldepflichten bei Geschäftsbeziehungen von Bankkunden ins Ausland gewandt. Es würden faktisch alle Wirtschaftsunternehmen in Nicht-EU- oder Nicht-EFTA-Staaten „unter Generalverdacht“ gestellt, erklärten die Verbände in einer gemeinsam abgegebenen Stellungnahme in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag (s. auch Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.3.17).
Das FG Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 4.10.16 (Az. 5 K 1058/13), dass auch ein US-Staatsangehöriger, für den das NATO-Truppenstatut gilt, im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sein kann.
Ein aktuelles BMF-Schreiben nimmt Stellung zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den DBA im Lohnsteuerabzugsverfahren. Ferner ändert dieses BMF-Schreiben den Auslandstätigkeitserlass ...
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Die Bundesregierung möchte einen Steuerwettbewerb mit anderen Staaten bei immateriellen Wirtschaftsgütern wie Patenten, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechten vermeiden. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf (18/11233) wurde am Donnerstag, 9.3.17, zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Die Reden der Parlamentarier wurden zu Protokoll gegeben.