In Fortsetzung seiner jüngsten „Rückwirkungsrechtsprechung“ hat der BFH entschieden, dass auch Rechnungsmängel bei der Adressierung des Empfängers „mit zinswirksamer Rückwirkung“ vorsteuerwirksam korrigiert werden können (BFH 20.10.16, V R 54/14, BFH/NV 17, 488). Der Urteilssachverhalt – ergangen zu einem auslandsansässigen Leistungsempfänger mit inländischer Betriebsstätte – lenkt den Fokus zugleich auf die davon abzugrenzenden Sachverhalte des § 14c UStG, die wegen einer fehlbeurteilten ...
Das in § 8b Abs. 5 S. 1 KStG geregelte pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot ist auf Gewinnausschüttungen anzuwenden, die nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfrei geblieben wären , aber zuvor der ...
Bei der Wegzugsbesteuerung des Vermögenszuwachses aus wesentlichen Beteiligungen verweist § 6 Abs. 1 S. 1 AStG nur für die Fälle auf § 17 EStG, in denen der gemeine Wert der Anteile zu dem für die Besteuerung ...
Das FG Düsseldorf hat zur Rechtmäßigkeit einer außerbilanziellen Gewinnkorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG entschieden: Die gewinnerhöhende Einkünftekorrektur nach § 1 AStG ist allein wegen fehlender Besicherung des Darlehens nicht zulässig (FG Düsseldorf 27.6.17, 6 K 896/17 K, G; s. auch Mitteilung des FG Düsseldorf vom 4.9.17).
Die Übertragung einer § 6b-Rücklage setzt u.a. voraus, dass die angeschafften oder hergestellten Ersatzwirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen gehören.
Das FG Köln hat Bedenken, ob es mit der europäischen Niederlassungsfreiheit vereinbar ist, wenn Altersvorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden.
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Mit Beschluss vom 9.8.17 hat das FG Düsseldorf dem EuGH die Frage vorgelegt, ob es mit Europäischem Recht vereinbar ist, dass die Zollbehörden Unternehmen auffordern, die Steuerdaten der Mitglieder ihrer Aufsichtsräte und (leitenden) Angestellten mitzuteilen (FG Düsseldorf 9.8.17, 4 K 1404/17 Z; s. auch Pressemitteilung des FG Düsseldorf vom 28.8.17).