Das BMF nahm in seinem Anwendungsschreiben vom 5.2.18 erstmals zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO i. d. F. des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes Stellung und gab die amtlichen Vordrucke zur steuerlichen Erfassung dieser Sachverhalte bekannt (BMF 5.2.18, IV B 5 - S 1300/07/10087, BStBl I 18, 289). Mit einem aktuellen Schreiben ergänzt das BMF die Ausführungen zur 150.000 EUR-Grenze (BMF 18.7.18 (koordinierter Ländererlass), IV B 5 - S-1300 / 07 / 10087).
Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte sind im exportorientierten Wirtschaftsleben zum Massenphänomen geworden. Umso gefährlicher ist es, dass die Rechtsfigur „Reihengeschäft“ im EG-Recht noch immer ungeregelt ist ...
Der 3. Senat des FG Münster hat entschieden, dass eine - nach britischem Recht zulässige - nach dem Tod des Erblassers abweichend vom Testament getroffene Vereinbarung über die Verteilung des Nachlasses (Deed of ...
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Steuerbelastung für die natürlichen und juristischen Personen in den Kantonshauptorten in der Publikation «Steuerbelastung in der Schweiz, Kantonshauptorte – Kantonsziffern 2017» veröffentlicht. Gleichzeitig publiziert die ESTV das Faltblatt «Steuerstatistik – Auf einen Blick» für das Jahr 2017 (Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, Medienmitteilung vom 11.7.18).
Die EU-Kommission hat im Oktober 2017 Pläne für die größte Reform der Mehrwertsteuervorschriften seit einem Vierteljahrhundert vorgelegt. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unternehmen ...
Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben zu den Grundsätzen für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen Stellung genommen (BMF 5.7.18, IV B 5 - S 1341/0 :003).
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Ein Spendenabzug für Spenden ins Ausland ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Der Spender muss nachweisen, dass die ausländische Körperschaft nach ihrer Satzung und Geschäftsführung auch die Voraussetzungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts erfüllt. Hinzu kommen weitere Anforderungen wie etwa, dass die Tätigkeit des Empfängers auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beitragen kann. Der BFH hat dazu in einem aktuellen Urteil entschieden, dass das Ansehen Deutschlands gemäß § 10b ...