Das FG Münster hat entschieden, dass für das Besteuerungsrecht bei sogenannten Drittstaateneinkünften die DBA-Regelungen mit dem Quellenstaat (Drittstaat) berücksichtigt werden müssen. Sofern Deutschland hiernach kein Besteuerungsrecht für die betroffenen Einkünfte hat und der Quellenstaat sein Besteuerungsrecht an einen anderen Staat weiterreicht, findet die Rückfallklausel (§ 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG) keine Anwendung, wenn die Einkünfte im Quellenstaat an sich der beschränkten Steuerpflicht ...
Die „Geschäftsleitung“ des § 10 AO ist als Anknüpfungspunkt der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht immer wieder umstritten. Eine
„Betriebsstätte“ i. S. d. § 12 AO ist für die beschränkte ...
Die Kommission hat festgestellt, dass die Nichtbesteuerung bestimmter Gewinne von McDonald‘s in Luxemburg keine unzulässige staatliche Beihilfe darstellt, da sie mit dem luxemburgischen Steuerrecht und dem ...
Seit Monaten ist ein Thema aus der steuerpolitischen Diskussion nicht mehr wegzudenken: Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen! Das Institut Finanzen und Steuern e.V. (ifst) lud am 10.9.2018 zu diesem Thema zu einem Kolloquium ein, das auch der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) besuchte (DStV, Mitteilung vom 14.9.18.)
Die Finanzminister der Europäischen Union haben sich bei einem Treffen auf die Einführung einer sog. Digitalsteuer für Europa Anfang 2019 verständigt, die den Vorstellungen der EU-Kommission folgt.
Das FG Münster hat entschieden, dass ein Besteuerungsrecht für so genannte Drittstaateneinkünfte nur mit Rücksicht auf die Regelungen des DBA mit dem Quellenstaat (Drittstaat), ausgeübt werden kann.
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Der Bundesrat hat am 22. August 2018 die Botschaft zum multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) verabschiedet. Die Botschaft wurde an die Eidgenössischen Räte überwiesen. Die Schweiz hat das BEPS-Übereinkommen am 7.6.17 unterzeichnet. In der darauf folgenden Vernehmlassung wurde das Übereinkommen mehrheitlich gutgeheissen (Eidgenössisches Finanzdepartement, ...