Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben zu den Grundsätzen für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen Stellung genommen (BMF 5.7.18, IV B 5 - S 1341/0 :003). Für die Anwendung des § 1 AStG gilt bei der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen Folgendes:
Ein Spendenabzug für Spenden ins Ausland ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Der Spender muss nachweisen, dass die ausländische Körperschaft nach ihrer Satzung und Geschäftsführung auch die ...
Das FG Hamburg hat eine Klage abgewiesen, mit der der Steuerpflichtige die Zusammenveranlagung mit seiner vorwiegend im Ausland lebenden Ehefrau begehrte (FG Hamburg 12.4.18, 1 K 202/16, nrkr - BFH-Az.: III B 65/18; s.
In einem aktuellen Urteil hat der BFH entschieden, dass bei Gewerbetreibenden, die ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nur monatsweise tätig sind und antragsgemäß als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, der Anspruch auf Kindergeld für die Monate
besteht, in denen sie ihre Tätigkeit im Inland tatsächlich ausüben. Auf den Zuflusszeitpunkt der Einnahmen kommt es bei gewerblichen Einkünften hingegen nicht an (BFH 14.3.18, III R 5/17, Abruf-Nr. 201525 , DStR 18, 1167).
Eine Pension, die ein zum Zeitpunkt des Austausches der Ratifikationsurkunden zum DBA-Ungarn 2011 in Ungarn ansässiger deutscher Beamter bezieht, kann nach Art. 17 Abs. 1 DBA-Ungarn 2011 nur in Ungarn besteuert werden ...
Mit Beschluss vom 14.6.18 hat der EuGH entschieden, dass auch § 50d Abs. 3 EStG in der aktuellen Fassung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 sowohl gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie als auch gegen die ...
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In einem zweistufigen Reformpaket hat die EU eine Fülle von Maßnahmen zur Veränderung der Besteuerungssystematik bei den grenzüberschreitenden B2C-Umsätzen beschlossen. Die Änderungen greifen teilweise bereits ab dem 1.1.19 (s. Teil 1, Nieskoven, PIStB 18, 162), weitere Reformschritte treten ab dem 1.1.21 in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind zur zeitnahen nationalstaatlichen Umsetzung verpflichtet. Die ab 2021 in Kraft tretenden Korrekturen betreffen vier Themenfelder.