U. a. mit den Niederlanden und Luxemburg wurden zeitlich befristete Konsultationsvereinbarungen getroffen, wonach die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie von Zuhause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage am eigentlichen Tätigkeitsort außerhalb Deutschlands behandelt werden. Diese Vereinbarungen bleiben nunmehr bis mindestens Dezember 2021 in Kraft (BMF 15.9.21, IV B 3 - S-1301-NDL / 20 / 10004 :001; BMF 20.9.21, IV B 3 - S-1301-LUX / 19 / 10007 ...
Im Jahr 2010 waren Ausschüttungen einer Luxemburger SICAV an eine inländische Kapitalgesellschaft, der mindestens 25 % der stimmberechtigten Anteile an der SICAV (société d‘investissement à capital variable) ...
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Botschafter, der im Inland eine Wohnung unterhält und vom Auswärtigen Amt angewiesen ist, eine Dienstwohnung in der ausländischen Botschaft zu beziehen, die Kosten ...
Kapitalgesellschaften, die zu mindestens 25 % an einer Luxemburger Investment-Gesellschaft in der Rechtsform der Société d’invetissement à capital variable (SICAV) beteiligt sind, müssen die von dieser im Jahr 2010 erhaltenen Ausschüttungen (Dividenden) in Deutschland nicht versteuern. Dies gilt selbst dann, wenn der Luxemburger Fiskus von dem ihm zustehenden Quellenbesteuerungsrecht keinen Gebrauch gemacht und die Ausschüttungen unversteuert gelassen hat (BFH 15.3.21, I R 61/17; s. auch BFH, ...
Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, die im Zusammenhang mit den nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfreien Einnahmen aus einer Tätigkeit des Steuerpflichtigen in einem Drittland ...
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Bei der Prüfung der Voraussetzungen der Steuerbegünstigung nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO ist allein das (innerstaatliche) deutsche Recht maßgeblich, unabhängig davon, dass die betreffende Körperschaft im Ausland ansässig ist (FG Niedersachsen 4.5.20, 6 K 53/18).