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  • 28.01.2022 · Fachbeitrag · Abgabenordnung

    EU-rechtswidrig einbehaltene Steuern sind mit 6 % zu verzinsen

    | Ein zu Unrecht unter Berufung auf EU-rechtswidrige Vorschriften versagter Steuererstattungsanspruch ist zu verzinsen (FG Köln 17.11.21, 2 K 1544/20, Rev. BFH I R 50/21; s. auch PM des FG Köln vom 25.1.22). |