Dem beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 EStG im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist und er nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich über den Gewinnanteil verfügen kann. Um dies feststellen zu können, müssen Finanzverwaltung und Finanzgericht auch das maßgebliche ausländische Recht prüfen (BFH 14.2.22, VIII R 32/19, DStR 22, 1802).
Dass nicht alles, was rechtlich möglich ist, auch rechtlich zulässig ist, belegt das Urteil des BGH vom 29.6.22 (IV ZR 110/21 ). Danach verstößt die Anwendung des nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO gewählten englischen ...
Als Folge der Globalisierung sind Lieferungen über ein sog. Konsignationslager international tätiger Unternehmen in der Praxis von großer Bedeutung. Ein Jahre nach Einführung der nunmehr EU-weit gültigen ...
Der BFH hat entschieden, dass bei der Anwendbarkeit mehrerer DBA das für den Steuerpflichtigen günstigste DBA anzuwenden ist. Die maßgeblichen DBA sind in internationalen Dreieckssachverhalten jeweils einzeln und unabhängig voneinander zu prüfen (BFH 1.6.22, I R 30/18, BB 22, 2323).
Das FG Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob in der Schweiz ansässigen deutschen Arbeitnehmern eine Antragsveranlagung zur Einkommensteuer in Deutschland verwehrt werden darf (FG Köln 20.9.22, 15 K 646/20; s.
Die bloße Einschaltung einer Dienstleistungs- oder Managementgesellschaft für die Verwaltung von inländischem Grundbesitz begründet nicht zwingend eine inländische Betriebsstätte und damit eine ...
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Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz ist lex specialis zu Art. 15a DBA-Schweiz bei der Besteuerung von Einkünften eines Piloten aus unselbstständiger Arbeit in Deutschland und Wohnsitz in der Schweiz – so das FG Hamburg (12.4.21, 6 K 179/19, Revision I R 22/21).