Jetzt haben auch die EU-Finanzminister mit qualifizierter Mehrheit grünes Licht für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer gegeben. Über die Verstärkte Zusammenarbeit kann damit der europäische Gesetzgebungsprozess beginnen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG auf die Bezüge der im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen ...
Indem es ermäßigte Mehrwertsteuersätze über das nach der Mehrwertsteuerrichtlinie zulässige Maß anwendet, hat Spanien gegen seine unionsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen. Spanien wendet einen ermäßigten ...
Das FG Münster hatte sich jüngst mit der Bestimmung der Bemessungsgrundlage der fiktiven anrechenbaren Quellensteuer für Zinserträge nach Art. 24 DBA-Portugal zu befassen. Ergebnis: Die Bemessungsgrundlage für fiktive portugiesische Quellensteuer ist nicht um Wechselkursverluste zu mindern.
Beim Vorsteuervergütungsverfahren sind mit dem Vergütungsantrag auch die Rechnungen im Original vorzulegen. Für den Fall des Abhandenkommens der Originalrechnungen vor Einreichung des Antrags sind jedenfalls von ...
Wird für einen deutschen Grenzgänger in der Schweiz Vorsorgekapital, das durch als Arbeitslohn zu qualifizierende Arbeitgeberbeiträge gebildet wurde, von einer Versorgungsstelle auf eine andere Versorgungsstelle ...
Grenzüberschreitende Warenbewegungen gehören zu den klassischen Fehlerquellen bei der Umsatzsteuer. Das IWW-Webinar am 08.12.2026 vermittelt Ihnen einen durchgängigen Prüfansatz, mit dem Sie Transaktionen rechtssicher einordnen und Risiken frühzeitig erkennen.
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Die PDF-Sonderausgabe schafft Sicherheit für die Beratung beim Praxisverkauf. Damit verfügen Sie über eine Grundlage, um wirtschaftlich bedeutende Entscheidungen rechtzeitig vorzubereiten, steuerliche Risiken zu erkennen und die Übergabe ohne vermeidbare Reibungsverluste zu begleiten.
Nachdem der BFH die Europarechtswidrigkeit der unterschiedlichen Behandlung in- und ausländischer Fonds durch das bis Ende 2003 geltende Nebeneinander des KAGG und des AuslInvG festgestellt hat (BFH 18.11.08, VIII R 24/07, BFHE 223, 398 und BFH 25.8.09, I R 88, 89/07, BFHE 226, 296), richtet sich zunehmend das Augenmerk auf das zum 1.1.04 in Kraft getretene InvStG. Auf den ersten Blick scheinen die Regelungen (weitgehend) unterschiedslos ohne Rücksicht auf die Fonds-Domizilierung zu gelten. Doch sind sie nach ...