Wird für einen deutschen Grenzgänger in der Schweiz Vorsorgekapital, das durch Arbeitgeberbeiträge (Arbeitslohn) gebildet wurde, anschließend von einer Versorgungsstelle auf eine andere Versorgungsstelle übertragen, ist diese Übertragung nicht erneut als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren. Für einen sonstigen Einkommenstatbestand fehlt es für die Besteuerung am erforderlichen Zufluss (BFH 13.11.12,
VI R 20/10, DStR 13, 35, Abruf-Nr. 130037 ).
Entgegen den Erwartungen aller Beteiligten fand das Jahr 2012 ohne das JStG 2013 sein Ende. Auch das Wahljahr 2013 beginnt mit einem Paukenschlag: Das Vermittlungsergebnis fand in der Bundestagssitzung vom 17.1.
Der BFH hat klargestellt, dass die als Exportsubvention auf Antrag ausgezahlte Ausfuhrerstattung der EU kein umsatzsteuerliches Entgelt Dritter nach § 10 Abs. 1 S. 3 UStG ist (BFH 26.9.12, V R 22/11, Abruf-Nr. 130364 ).
Das FG Münster hatte sich jüngst mit der Bestimmung der Bemessungsgrundlage der fiktiven anrechenbaren Quellensteuer für Zinserträge nach Art. 24 DBA-Portugal zu befassen. Ergebnis: Die Bemessungsgrundlage für fiktive portugiesische Quellensteuer ist nicht um Wechselkursverluste zu mindern (FG Münster 29.6.12, 4 K 288/10 F, rkr., Abruf-Nr. 130378 ):
Bund und Länder verhandeln weiter über die Neuregelung zur reduzierten Beteiligung der Verbraucher an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer im SEPA-Begleitgesetz, zum Datenschutz im Meldegesetz, zur ...
Nach bisheriger Verwaltungsauffassung ist die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen von der Aufzeichnung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Leistungsempfängers abhängig.
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Mit Gesetz vom 2.10.12 wurde dem zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland am 19. und 28.12.11 unterzeichneten Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zugestimmt (BGBl. I S. 2079). Nach Artikel 3 Abs. 2 des vorgenannten Gesetzes ist das Abkommen am 7.11.12 in Kraft getreten und ab 1.1.13 anzuwenden (BGBl. I S. 2461) (BMF [koordinierter Ländererlass] ...