Deutschland und Spanien haben eine Absprache über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen getroffen. Mit der Absprache werden die Bestimmungen der Protokollziffer VIII zum DBA vom 3.2.11 umgesetzt. Die Absprache ist am 18.10.12 in Kraft getreten und ist ab dem 1.1.15 anzuwenden Darin ist ein automatischer Informationsaustausch vorgesehen.
Die Teilnahme an einem Spanisch-Sprachkurs in Südamerika ist außergewöhnlich und indiziert, dass die Reisekosten des Steuerpflichtigen auch privat veranlasst sind. Der BFH hat mangels eines anderen ...
Das Bundeskabinett hat am 29.5.13 die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten ...
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich auf ihrer Jahrestagung am 24. Mai 2013 in Wiesbaden unter dem Vorsitz des Hessischen Staatsministers der Finanzen Dr. Thomas Schäfer u. a. mit dem Thema unlauterer internationaler Steuerwettbewerb und aggressive Steuerplanungen beschäftigt (FinMin Hessen , Pressemitteilung vom 24.5.13).
Die EU-Kommission hat am 8.5.13 ihren Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 veröffentlicht. Der Bericht dokumentiert die europäischen Errungenschaften für die Bürger und enthält weitere Maßnahmen zum Abbau ...
Im Protokoll zum DBA-Spanien (2011) wurde Ortskräften diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen, des Instituto Cervantes und des Goethe-Instituts ein Wahlrecht eingeräumt. Danach können Ortskräfte ...
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Nachdem die Verhandlungen über ein neues DBA mit Spanien bereits im Jahre 2006 aufgenommen worden waren und am 3.2.11 das neue Abkommen unterzeichnet wurde, wurden am 18.7.12 die Ratifikationsurkunden ausgetauscht. Damit trat das Abkommen am 18.10.12 in Kraft.