Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxembourg zur sog. Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob eine Ungleichbehandlung von Entwicklungshelfern, die bei einem inländischen Arbeitgeber beschäftigt sind, und Entwicklungshelfern, die bei einem Arbeitgeber mit Sitz im europäischen Ausland beschäftigt sind, gegen EU-Recht verstößt. Der EuGH hat dies in seinem Urteil vom 28. Februar 2013 (Az. C-544/11) bejaht (FG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 12.04.2013 zum ...
Im Zuge der nun wieder entflammten Diskussion rund um das österreichische Bankgeheimnis hält Finanzministerin Dr. Maria Fekter fest: „Ich werde auch künftig für den Erhalt des Bankgeheimnisses in Österreich ...
Grenada und die Bundesrepublik Deutschland haben sich vertraglich verpflichtet, gegenseitig auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren notwendigen Informationen zu erteilen (Deutscher ...
Fuhrunternehmer lassen häufig in ihre Fahrzeuge durch Karosseriebauer Kraftstoffbehälter einbauen, die ein größeres Fassungsvermögen als die vom Hersteller des Lkw eingebauten Kraftstoffbehälter haben. Anlass hierfür ist regelmäßig, dass Lkws durch Karosseriebauer entsprechend der individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Fuhrunternehmers z. B. zum Transport von Containern, Pkws o. ä. ausgestattet werden. Zu Problemen kann es aber führen, wenn das Unternehmen auch im europäischen Ausland tanken lässt ...
Der Bundesrat hat wegen des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes (17/12375 [pdf], 17/12532 [pdf], 17/12533 [pdf]) den Vermittlungsausschuss angerufen. Dies teilt der Bundesrat in einer Unterrichtung (17/12925 [pdf]) ...
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Tz. 4.3 des BMF-Schreibens vom 31.7.02 - IV C 5 - S-2369 - 5/02 - (BStBl I Seite 707) wie folgt gefasst:
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Unternehmer können die bis Ende 2011 geltenden Nachweismöglichkeiten einer innergemeinschaftlichen Lieferung länger anwenden. Denn die Übergangsfrist nach § 74a Abs. 3 UStDV wurde um sechs Monate bis zum 30.9.13 verlängert (BMF 20.3.13 (koordinierter Ländererlass) IV D 3 - S-7103-a/12/10002). Die verbindlichen neuen Nachweisvorschriften für steuerfreie EU-Lieferungen sind erst ab dem 1.10.13 vorgesehen.