Mit BMF-Schreiben vom 16.9.13 hat die Finanzverwaltung zur neuen Gelangensbestätigung Stellung genommen (BMF 16.9.13, IV D 3 – S 7141/13/10001, Abruf-Nr. 131154 ). Das Erfreuliche vorab: als PIStB-Leser wurden Sie hierauf bereits umfassend vorbereitet (s. Weimann, PIStB 13, 168). Sicher wird uns die Umsetzung der neuen Nachweispflichten noch eine Zeit lang beschäftigen. Zu diesem frühen Zeitpunkt verbleiben aber relativ wenige Nachträge und Ergänzungen, die wir an dieser Stelle vornehmen.
Heute hat die Kommission eine neue Standard-Mehrwertsteuererklärung vorgeschlagen, mit der Unternehmen in der EU jährlich bis zu 15 Mrd. EUR Verwaltungskosten einsparen können. Ziel dieser Initiative ist es, den ...
Deutschland und die USA haben ein Abkommen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung unterzeichnet. Beide Staaten verpflichten sich damit zum gegenseitigen automatischen Informationsaustausch. Für die Bundesregierung ist ...
Der EuGH entschied am 17.10.13 in der deutschen Rechtssache C-181/12, in der es um die Frage ging, ob die deutschen Bestimmungen zur Berechnung der Erbschaftssteuer für Gebietsfremde gegen den freien Kapitalverkehr (Art. 56 und 58 EG, jetzt Art. 63 und 65 AEUV) verstoßen (EuGH 17.10.13, C-181/12).
Belgien hält die Bestimmungen des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union nicht restlos ein, was die dort vorgesehenen Steuerbefreiungen anbelangt. Deshalb hat die Europäische Kommission ...
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung weitere Massnahmen zur Umsetzung seiner Finanzmarktpolitik im Steuerbereich getroffen. Er hat der Unterzeichnung des OECD-/Europarats-Übereinkommens über die gegenseitige ...
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
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Mit Urteil vom 12.6.13 hat der BFH entschieden, dass die Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie in Deutschland zu beträchtlichen Einkommensteuerforderungen führen kann, nämlich dann, wenn die Immobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft gehört und deren Gesellschafter als Nutzende der Immobilie in Deutschland wohnen (BFH, Pressemitteilung Nr. 66/13 vom 2.10.13 zum BFH-Urteil I R 109-111/10 vom 12.6.13).