Ein negativer Nutzungswert einer eigengenutzten Wohnung ist auch dann nicht in die Berechnung der Einkunftsgrenzen des § 1 Abs. 3 S. 2 EStG einzubeziehen, wenn der Nutzungswert der eigenen Wohnung im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen steuerbar ist. Dagegen ist bezogenes (ausländisches) Arbeitslosengeld bei der Berechnung zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn vergleichbare Einkünfte (Arbeitslosengeld nach deutschem Recht) steuerfrei wären (BFH 1.10.14, I R 18/13, IStR 15, 72).
Das BMF prüft derzeit, ob die Regelung des § 50i Abs. 2 EStG überschießende Wirkungen entfaltet und falls ja, welche Folgerungen daraus zu ziehen sind (s. BT-Drs. 18/3960).
Das BMF hat sich in einem aktuellen Schreiben zum EuGH-Urteil in der Rs. „van Caster und van Caster“ (vgl. EuGH 9.10.14, C-326/12, GStB 15, 6 f.) zur Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds gemäß § 6 InvStG ...
Die EU-Kommission ist auf der Suche nach neuen Mitgliedern aus dem Wirtschafts- und Steuerbereich für das von ihr eingerichtete MwSt-Forum. Das Mandat ist auf drei Jahre befristet und soll ab 01.10.2015 beginnen. Details zu den von der EU-Kommission gestellten Anforderungen können aus dem am 20.02.2015 veröffentlichten Aufruf (s. Hinweis unten) entnommen werden.
Das FG Hamburg hat rechtskräftig entschieden, dass sog. finale Verluste von Auslandsbetriebsstätten bereits mit Beendigung der aktiven Tätigkeit eintreten, da ab diesem Zeitpunkt der Steuerpflichtige keine positiven ...
Der 13. Senat des FG Münster hat mit Urteil vom 15. Dezember 2014 (Az. 13 K 624/11 F) entschieden, dass das Besteuerungsrecht für Dividendenerträge, die eine niederländische Tochtergesellschaft erzielt, jedenfalls ...
Grenzüberschreitende Warenbewegungen gehören zu den klassischen Fehlerquellen bei der Umsatzsteuer. Das IWW-Webinar am 08.12.2026 vermittelt Ihnen einen durchgängigen Prüfansatz, mit dem Sie Transaktionen rechtssicher einordnen und Risiken frühzeitig erkennen.
Ob Holdingstruktur, Rechtsformwechsel oder Vendor Due Diligence: Bei der Exit-Vorbereitung kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an. PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt Ihnen, welche Schritte Sie wann einleiten sollten und wie Sie teure Versäumnisse für Ihre Mandanten vermeiden.
Die PDF-Sonderausgabe schafft Sicherheit für die Beratung beim Praxisverkauf. Damit verfügen Sie über eine Grundlage, um wirtschaftlich bedeutende Entscheidungen rechtzeitig vorzubereiten, steuerliche Risiken zu erkennen und die Übergabe ohne vermeidbare Reibungsverluste zu begleiten.
Ist unklar, ob ein Unternehmer im In- oder Ausland ansässig ist, kann er die angefallenen Vorsteuerbeträge im allgemeinen Besteuerungsverfahren geltend machen, wenn er trotz möglicher Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 13b UStG) fälschlicherweise Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis erstellt hat. Denn er ist in diesen Fällen ohnehin verpflichtet, die zu Unrecht ausgewiesene und geschuldete Umsatzsteuer im allgemeinen Besteuerungsverfahren zu erklären (BFH 19.11.14, V R 41/13, xxx).