Mit einem Vorlagebeschluss hat der BFH jetzt dem EuGH eine Frage zur erbschaftsteuerrechtlichen Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit Zweigniederlassung im EU-Ausland vorgelegt. Er will wissen, ob die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) der Anzeigepflicht nach § 33 Abs. 1 ErbStG entgegensteht. Danach sind in die Anzeigen eines inländischen Kreditinstitutes beim Tod eines inländischen Erblassers auch dessen Vermögensgegenstände einzubeziehen, die von einer rechtlich unselbstständigen ...
Der EuGH hat sich zum Entwurf der Übereinkunft über den Beitritt der EU zur EMRK (Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten) geäußert und Probleme bei der Vereinbarkeit mit dem ...
Der Deloitte Global Economic Outlook für das erste Quartal 2015 zeigt unterschiedliche Aussichten für das neue Jahr: Die wirtschaftliche Erholung fällt besonders Industrienationen in Europa und Asien schwer (Deloitte ...
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat die Expatriates-Verordnung revidiert und auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Mit der Revision der Verordnung wird die Personengruppe der Expatriates enger definiert. Die revidierte Verordnung präzisiert zudem die Ausgestaltung einzelner Abzüge. Die Abzüge werden grundsätzlich beibehalten, ihre Akzeptanz soll durch die Verordnungsänderungen jedoch verbessert werden (Eidgenössisches Finanzdepartement EFD 16.1.15, Medienmitteilung).
Der Anschlag auf das Satiremagazin „Charlie Hebdo“ hat uns sehr erschüttert. Wir stehen als Teil der Medienbranche für Freiheit und Toleranz und natürlich für die Pressefreiheit. .
Der BFH hat klargestellt, dass die für die sog. fiktive unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 und § 1a Abs. 1 EStG 2002 maßgebende Höhe der Einkünfte nach deutschem Recht zu ermitteln ist.
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Der BFH stellt in einem aktuellen Urteil noch einmal klar, welche Voraussetzungen an den Beleg- und Buchnachweis für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung zu stellen sind. Um den Buchnachweis i.S.v. § 13 UStDV dem Grunde nach zu führen, reicht es aus, wenn der Steuerpflichtige die Ausfuhrlieferungen auf einem separaten Konto unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung verbucht hat. Es ist nicht erforderlich, dass der Unternehmer zusätzlich ein Warenausgangsbuch i.S.v. § 144 AO geführt hat oder weitergehend seine ...