Am 28.5.15 fand im Kollegium der Kommissionsmitglieder eine Orientierungsaussprache über Maßnahmen für eine gerechtere, wachstumsfreundlichere und transparentere Unternehmensbesteuerung statt. Es herrschte Einvernehmen darüber, dass ein neues Konzept der EU für die Unternehmensbesteuerung erforderlich ist, um erfolgreich gegen missbräuchliche Steuerpraktiken vorzugehen, nachhaltige Einnahmen sicherzustellen und die Rahmenbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt zu verbessern (EU-Kommission, ...
Das FG Baden-Württemberg entschied zugunsten einer Mutter, dass das Differenzkindergeld kindbezogen und nicht familienbezogen zu berechnen sei (FG Baden-Württemberg 26.2.15, 3 K 1747/13, Revision unter VI R 25/15; s.
Der EuGH hatte die deutsche Vorschrift zur Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c EStG in 2013 für europarechtswidrig erklärt (EuGH 28.2.13, C-168/11, s. PIStB 13, 150). Das BMF äußert sich nun zur ...
Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zum Zwecke eines Studiums (oder einer Berufsausbildung) behält ein Kind seinen Wohnsitz in der Elternwohnung im Inland in der Regel nur dann bei, wenn es diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzt. Es reicht nicht, dass die Wohnung dem Kind weiterhin „zur Verfügung steht“. Einen Grundsatz, dass die Aufnahme im elterlichen Haushalt grundsätzlich für die Dauer der Ausbildung fortbesteht, gibt es nicht – so der BFH in einer ...
Die EU und die Schweiz haben am 27.5.15 ein historisches neues Abkommen über Steuertransparenz unterzeichnet, das wesentlich dazu beitragen wird, die Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu verbessern.
Konzerninterne Geschäftsbeziehungen werden gleichsam auch als Steuerplanungsinstrument genutzt. Um dem hieraus erwachsenen Gewinnverlagerungspotenzial entgegenzuwirken, behelfen sich gerade Hochsteuerländer spezieller ...
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Der erweiterte Härteausgleich gemäß § 46 Abs. 5 EStG ist aus Gründen der Gleichbehandlung analog anzuwenden, wenn ein Arbeitnehmer bei einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber beschäftigt ist und deshalb keine Lohnsteuer einbehalten werden muss (BFH 27.11.14, I R 69/13,
HFR 15, 441).