01.01.2005 · Fachbeitrag ·
Bundesfinanzhof
Mit Urteil vom 21.7.04 (Az: X R 33/03;
Abruf-Nr. 042811
) hat der BFH in einem Abgrenzungsfall zur Liebhaberei entschieden, dass betriebswirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungsmaßnahmen als Indiz für das Vorliegen einer erforderlichen Gewinnerzielungsabsicht zu werten sind. Auch reine Kostensenkungen sind als geeignete Maßnahmen anzusehen, wenn sie in überschaubarer Zeit zu positiven Ergebnissen führen - dabei sind Zinsen auf Verbindlichkeiten aus früheren Fehlmaßnahmen außer Acht zu lassen. Allein aus ...