Die Finanzverwaltung hat zu den Aussagen in einer Entscheidung des BFH zur gewerblichen Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG Stellung bezogen und wendet diese BFH-Auslegung nicht an (BMF (10.12.24, IV C 2 - S 2770/20/10001 :001).
Bei der Prüfung, ob der für eine private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge streitende Anscheinsbeweis erschüttert ist, müssen sämtliche Umstände berücksichtigt werden. Ein Fahrtenbuch darf nicht von vornherein mit ...
Im aktuellen AStW-Podcast werfen Dietrich Loll und sein Co-Moderator Steffen Pasler wieder einen Blick auf wichtige Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Die Themen in dieser Woche umfassen u. a.
Die von der Betreuerin absolvierte Ausbildung zur examinierten Krankenschwester rechtfertigt keine Vergütung nach der Vergütungstabelle B. Zwar hat sie eine „abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung“ i. S. v. § 4 Abs. 3 Nr. 1 VBVG aF absolviert. Allerdings ist der auf dieser Ausbildung beruhende Erwerb besonderer und für die Betreuung nutzbarer Kenntnisse zu verneinen, weil die Ausbildung nicht im Kernbereich auf die Vermittlung betreuungsrechtlich relevanter Kenntnisse ...
Das LG Flensburg (1.10.24, 3 O 213/23) hat entschieden, dass ein Arzt, der gegenüber einem Patienten aus einer Wahlleistungsvereinbarung verpflichtet ist, seine Leistungen gemäß § 630b i. V. m.. § 613 S.
Das LSG Niedersachsen-Bremen (24.10.24, L 12 BA 9/23) entschied, dass eine Sozialversicherungspflicht dann vorliegt, wenn der Reporter im Rahmen im Voraus vereinbarter, pauschal vergüteter Dienste mit festgelegten ...
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Der BFH und die Finanzgerichte haben in letzter Zeit eine Vielzahl an Urteilen gesprochen, die erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeberatung haben. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand.
In vielen Steuerkanzleien wird bei der KI-Nutzung Potenzial verschenkt. Das IWW-Webinar am 07.07.2026 zeigt Ihnen, wie Sie von der isolierten Nutzung einzelner Tools zu einer sinnvollen Integration in Ihre Prozesse kommen. Mit konkreten Beispielen und direkt nutzbaren Praxis-Impulsen!
Das FG Niedersachsen (15.5.24, 9 K 28/23; Rev. BFH VI R 22/24) hat Zivilprozesskosten in Höhe von 17.740 EUR als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG anerkannt. Laut Sachverhalt handelte es sich um eine drohende Rückabwicklung der unentgeltlichen Übertragung eines Forstbetriebs. Ohne entsprechende Gegenwehr hätte die Gefahr bestanden, die Existenzgrundlage zu verlieren und die lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr in dem üblichen Rahmen befriedigen zu können.